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Reklamation einer Reparatur am Auto - was Sie beachten sollten

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Die Werkstatt hat mindestens zwei Nachbesserungsversuche.
Die Werkstatt hat mindestens zwei Nachbesserungsversuche. © Stefan Bayer / Pixelio
Eine Reparatur am Auto ist oft teuer. Daher dürfen Sie erwarten, dass die Werkstatt ordentlich arbeitet und Fehler und Schäden beseitigt. Haben Sie dennoch Anlass zu einer Reklamation, sollten Sie Ihre Rechte kennen.

Wenn Sie der Kfz-Werkstatt einen Auftrag zur Reparatur am Auto erteilen, schließen Sie einen Werkvertrag ab. Kommt es zu einer Reklamation oder zu Beanstandungen, hält das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches Regeln bereit, die Sie bei einer Reklamation berücksichtigen müssen.

Nur eine fehlerfreie Reparatur am Auto begründet Werklohn

  • Normalerweise fährt der Kfz-Mechaniker Ihr Auto zur Probe, um festzustellen, ob der Fehler beseitigt ist. Ist dies noch nicht der Fall, sollte ein ordentlicher Kfz-Mechaniker seine Bemühungen um die Fehlerbeseitigung aus sich heraus fortführen.
  • Beim Werkvertrag schuldet die Kfz-Werkstatt ein bestimmtes Arbeitsergebnis, sodass es nicht damit getan ist, wenn sie sich um die Fehlerbeseitigung nur bemüht. Wenn Sie absolut sichergehen wollen, müssen Sie Ihr Fahrzeug selbst testen und prüfen, ob der Fehler am Auto tatsächlich beseitigt wurde. In dem Augenblick nämlich, in dem Sie Ihr Auto entgegennehmen und die Rechnung bezahlen, erklären Sie die förmliche Abnahme.

Reklamation möglichst vor der Abnahme vortragen

  • Mit der Abnahme geht die Beweislast auf Sie über. Sie müssen jetzt beweisen, dass der Auftrag nicht auftragsgerecht und nicht sachgerecht ausgeführt wurde. Bis zur Abnahme ist die Kfz-Werkstatt verpflichtet, ein mangelfreies Werk auch durch Neuherstellung zu verwirklichen. Nach der Abnahme stehen Ihnen nur noch die Gewährleistungsansprüche zur Seite. Eine Neuherstellung können sie nicht mehr verlangen.
  • Wenn die Werkstatt beispielsweise neue, aber fehlerhafte Bremsbeläge eingebaut hat, können Sie vor der Abnahme verlangen, dass völlig neue Bremsbeläge eingesetzt werden. Nach der Abnahme braucht die Werkstatt die fehlerhaften, aber nachbesserungsfähigen Bremsbeläge nur noch nachzubessern.
  • Ist Ihre Reklamation aufgrund eines Fehlers also berechtigt, können Sie vor der Abnahme zunächst Nacherfüllung verlangen. Nacherfüllung bedeutet, dass die Werkstatt ein anderes Ersatzteil einsetzen oder aber auch eine Reparatur des bereits eingesetzten Ersatzteils durchführen kann. Die Werkstatt hat ein Wahlrecht.

Rücktritt erst nach erfolgloser Nachbesserung

  • Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, können Sie den Rücktritt vom Auftrag erklären oder den Werklohn mindern. Die Werkstatt muss alle Aufwendungen selbst tragen, die in Verbindung mit der Reparatur am Auto anfallen. Die Anzahl der der Werkstatt zustehenden Nachbesserungsversuchen richtet sich im Einzelfall nach der Schwierigkeit der Reparatur. Im Regelfall müssen Sie der Werkstatt mindestens zwei Reparaturversuche zugestehen.
  • Schlägt die Nachbesserung endgültig fehlen, dürfen Sie von Ihrem Auftrag zurücktreten und eine andere Werkstatt beauftragen, sofern Sie der zuerst beauftragten Werkstatt eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt haben. Sie können dann von der früheren Werkstatt die nachträglich entstehenden Aufwendungen ersetzt verlangen. In schwierigen Fällen werden Sie um ein Sachverständigengutachten nicht herumkommen, das Ursache und Wirkung feststellen müsste. Voraussetzung ist aber immer, dass der Mangel erheblich ist.
  • Ansonsten dürfen Sie den Werklohn herabsetzen und müssen nur das bezahlen, was die Reparatur wirklich wert ist.
  • Streitigkeiten dieser Art sind schwierig zu entscheiden, vor allem auch deshalb, als Sie als Laie die Situation nur bedingt beurteilen können. Außerdem hat die Werkstatt ein Zurückbehaltungsrecht an Ihrem Auto, solange Sie sich weigern, die Rechnung zu bezahlen. Auch wenn Sie im Recht sind und Ihre Zahlungsverweigerung mit dem Hinweis auf die fehlerhafte Reparatur begründen können, sind Sie in der schlechteren Situation.
  • Rufen Sie gegebenenfalls die Schlichtungsstelle des Kfz-Handwerks an und bitten um Vermittlung.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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