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Garantie nach Reparatur? - Das sollten Sie beachten

Kostenlose Reparatur? - Eine Garantie macht's möglich
Kostenlose Reparatur? - Eine Garantie macht's möglich
Kauft man sich eine neue Sache, ist der Frust oft groß, wenn diese schnell kaputt geht. Glücklicherweise kann man oft eine sogenannte Garantie in Anspruch nehmen. Doch welche Folgen hat die Reparatur auf den Garantieanspruch?

Was genau ist die Garantie?

  • Wichtig ist zunächst die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie.
  • Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre und kann vom Verkäufer nicht beschränkt werden (bei gebrauchten Sachen kann der Händler die Zeit auf ein Jahr verkürzen). Es besteht also bei einem Mangel  ein Anspruch gegen den Verkäufer auf Reparatur beziehungsweise Nachlieferung einer neuen Sache. Beachten Sie, dass der Anspruch allein gegen den Verkäufer besteht, unabhängig davon, ob dieser die Sache selbst von einem anderen Hersteller bezogen hat.
  • Auf die Garantie dagegen hat der Käufer grundsätzlich keinen Anspruch. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Garantie auf die verkaufte Sache zu geben. Der Verkäufer kann also freiwillig darüber entscheiden, ob er Ihnen eine Garantie gibt. Ist dies der Fall, haben Sie einen Anspruch auf Reparatur des Gegenstandes unabhängig davon, ob der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Meist wird bei der Garantie jedoch die Übernahme von Reparaturen von Mängeln ausgeschlossen, die auf natürlicher Abnutzung beruhen oder für die der Käufer selbst verantwortlich ist.
  • Inzwischen geben die meisten Hersteller auf die von ihnen hergestellten Sachen eine sogenannte Herstellergarantie. Der Garantieanspruch richtet sich in diesem Fall allein gegen den Hersteller. Daneben besteht weiterhin der Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer.

Welche Folgen hat eine Reparatur für die Garantie?

  • Wird Ihnen vom Hersteller oder Verkäufer eine Garantie gegeben, geschieht dies meist für eine bestimmte Zeit. Häufig wird eine Garantie für zwei Jahre gegeben.
  • Innerhalb dieser Zeit haben Sie einen Anspruch auf Reparatur, egal wie häufig der Artikel einen Mangel aufweist.
  • Eine Reparatur hat keine Auswirkungen auf die Garantie. Wichtig ist auch, dass es vor allem zu keiner Verlängerung der Garantiezeit kommt, wenn eine Reparatur stattgefunden hat.
  • Beachten Sie, dass dies nicht in gleichem Maße für die gesetzliche Gewährleistung gilt, die unabhängig von der Garantie immer gegen den Verkäufer besteht. Weist Ihre Sache nach zweimaliger erfolgloser Reparatur noch immer denselben Mangel auf, gibt Ihnen das Gewährleistungsrecht vielmehr das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss dem Verkäufer, nicht dem Hersteller,  erklärt werden, da gegenüber diesem auch die Gewährleistungsrechte geltend zu machen sind. Umstritten ist, ob die Gewährleistungszeit sich infolge einer Reparatur verlängert oder sogar erneut zwei volle Jahre beträgt. Dies wurde noch nicht abschließend von den Gerichten geklärt.
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