Der Dezember gehört für eine Heirat aus steuerlichen Gründen zu oft gewählten Monaten. Wer bis zum 31.12. heiratet, erhält rückwirkend ab 01.01. des gleichen Jahres die steuerlichen Vergünstigungen Verheirateter.
Nach der Heirat Steuerklasse ändern
- Wenn Sie als Steuerzahler durch Heiraten gewisse Steuern sparen möchten, dann müssen Sie das richtig angehen. Ledige Personen müssen ihre Einkünfte entsprechend der Grundtabelle versteuern.
- Ehepaare hingegen haben die Möglichkeit, günstigere Regelungen zu wählen, das heißt, Besteuerung nach der Splitting-Tabelle. Um die Splitting-Tabelle nutzen zu können, reicht eine kirchliche Trauung allein nicht aus. Die Heirat muss zwingend standesamtlich erfolgen.
- Wenn Sie die Lohnsteuerklasse ändern möchten und eine steuerliche Zusammenveranlagung erreichen wollen, dann müssen Sie die standesamtliche Trauung nachweisen.
- Sie haben auch die Möglichkeit, sich vor der standesamtlichen Heirat kirchlich trauen zu lassen. Seit 2009 können Sie das Ehegattensplitting dann noch rückwirkend nutzen, wenn Sie im selben Jahr einer kirchlichen Trauung noch offiziell heiraten.
- Den Heiratstermin sollten Sie deshalb genau bedenken, denn selbst eine Trauung am 31.12. reicht für ein Wirksamwerden des günstigeren Splittingtarifes für ein fast abgelaufenes Kalenderjahr aus.
Steuervergünstigungen rückwirkend für das Steuerjahr möglich
- Rückwirkend können Sie eine Steuerklasse nicht ändern. Erst mit dem Termin Ihrer standesamtlichen Trauung gelten Sie als Verheiratete und Arbeitnehmer und dürfen die Änderung ihrer Steuerklasse beantragen.
- Sie können eine Steuerklassen-Kombination IV/IV oder III/V wählen. Der Eintrag der Steuerklasse auf der elektronischen Lohnsteuerkarte wird vom Finanzamt vorgenommen.
- Selbst wenn Sie nicht sofort die Steuerklasse ändern, hinsichtlich der Jahressteuerschuld hat das keinen Einfluss. In dem einer Änderung folgenden Monat macht sich das an der Höhe des Lohnsteuerabzuges bemerkbar.
Für das Steuerjahr reichen Sie eine Einkommensteuererklärung ein, auf deren Basis das Finanzamt eine Steuerschuld oder ein Guthaben ermittelt.
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