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"Welche Steuerklasse bin ich?" - So lassen Sie sich richtig einstufen

Steuern sind ein notwendiges Übel.
Steuern sind ein notwendiges Übel.
Die Steuerklasse bestimmt den Lohnsteuereinbehalt. Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen haben Sie eine gewisse Wahlfreiheit. Entscheiden Sie sich richtig, steigern Sie Ihren Nettolohn. Sie müssen also wissen, für welche Steuerklasse Sie vorgesehen sind.

Eine gewisse Wahlfreiheit besteht in den Steuerklassen III, IV und V. Für welche Steuerklasse Sie sich entscheiden, bestimmt sich nach Ihren persönlichen Gegebenheiten.

Rechnen Sie, welche Steuerklasse günstig ist

  • In die Steuerklasse III werden Sie eingeordnet, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner ebenfalls einkommensteuerpflichtig ist. Allerdings darf Ihr Ehepartner selbst keinen Arbeitslohn beziehen, oder falls er doch berufstätig ist, muss er sich in die Steuerklasse V einordnen lassen. Bin ich III, ist der andere also V.
  • Die Steuerklasse III ist hinsichtlich des Lohnsteuerabzugs für Sie im Regelfall immer am günstigsten.
  • Sie können sich aber auch beide in die Steuerklasse IV einstufen lassen. Dazu müssen Sie wiederum verheiratet sein, Ihr Ehepartner muss einkommensteuerpflichtig sein und ebenfalls Arbeitslohn beziehen.
  • Sind Sie ledig, werden Sie für die Steuerklasse I zwangsrekrutiert und, falls Sie für ein Kind unterhaltspflichtig sind, allenfalls noch in die Steuerklasse II befördert.
  • Die Einordnung in die Kombination III/V ist vorteilhaft, wenn Ihr Ehegatte weniger verdient als Sie selbst oder nur in einem Aushilfsarbeitsverhältnis arbeitet. Als höher verdienender Ehegatte zahlen Sie in Steuerklasse III die geringsten Lohnsteuern.

Mit III sind Sie immer gut bedient

  • In die Steuerklasse V sind nämlich die geringsten, in die Steuerklasse III die höchsten Steuerfreibeträge eingearbeitet. Bin ich also in III, habe ich in dieser Variante die geringsten Lohnverluste.
  • Lassen Sie sich und Ihr Ehepartner beide in die Steuerklasse IV einordnen, wird Ihnen meist zu viel Lohnsteuer abgezogen. Dies passiert auch in der Kombination III/V, wenn Ihr Ehepartner mehr als etwa 40 % zum Familieneinkommen beiträgt.
  • Umgekehrt zahlen Sie in der Regel zu wenig Lohnsteuer, wenn Ihr Ehepartner weniger als 40 % zum Gesamteinkommen beiträgt und Ihr Gesamteinkommen etwa 16.000 € im Jahr übersteigt.
  • Die für Sie günstigste Steuerklassenwahl müssen Sie unter Bezugnahme auf Ihre persönlichen Verhältnisse in der Regel immer selbst ausrechnen. Sie können dabei auch einen Lohnsteuerrechner benutzen.
  • Entscheiden Sie sich unbedingt vor Jahresablauf, in welche Steuerklasse Sie gehören wollen. Nach Jahresbeginn dürfen Sie nur einmal die Steuerklasse wechseln. Ändern sich Ihre Arbeitsverhältnisse, sind Sie vielleicht auf einen mehrfachen Wechsel angewiesen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie arbeitslos werden oder sich von Ihrem Ehepartner trennen.
  • Im Zweifel lassen Sie sich steuerlich beraten.
  • Grundsätzlich sollten Sie eine Lohn- oder Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, vor allem dann, wenn Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, die bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung noch nicht berücksichtigt werden konnten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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