Eine titulierte Forderung wie der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtliches Urteil, welches frühestens nach 30 Jahren seine Gültigkeit verliert. Selbst wenn der Schuldner die Forderungen bezahlt, muss er noch einige Zeit mit gewissen Folgen leben.
SCHUFA - Datenerfassung mit Klausel
Angenommen Sie haben einen Mahnbescheid erhalten und es versäumt, Einspruch einzulegen. Kurze Zeit später folgt der Vollstreckungsbescheid.
- Sie bezahlen die Schuld drei Tage nach der Zustellung des Bescheids. Falls die Forderung des Gläubigers nicht zu Recht besteht, könnten Sie innerhalb einer Einspruchsfrist von zwei Wochen eine entsprechende Erklärung abgeben. Sie verzichten darauf, erkennen die Schuld an und zahlen in dieser Frist. Trotzdem kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen einen negativen SCHUFA-Eintrag erzeugen.
- Wenn Sie einen Ratenkauf vereinbaren oder einen Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber abschließen, müssen Sie in der Regel in die SCHUFA-Klausel einwilligen. Sie können sich dieser natürlich auch verweigern. Doch dann sind Sie als Vertragspartner nicht gern gesehen. Mit Ihnen möchte man besser keine Geschäfte machen.
- Die SCHUFA-Klausel erlaubt es jedem Gläubiger, Daten über Zahlungsstörungen an die SCHUFA zu melden und über von ihm veranlasste Maßnahmen zu informieren.
- Das darf er nur dann, wenn die entsprechende Vereinbarung hierzu (Einwilligung) vorliegt. Im Ergebnis dessen könnte beispielsweise gespeichert sein, dass gegen Sie ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde.
Vollstreckungsbescheid im Schuldnerregister öffentlich einsehbar
- Selbst wenn der Gläubiger mangels Einwilligung die SCHUFA nicht mit Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten und eventuelle Störungen informieren kann, zieht die Auskunftei Daten über Vollstreckungsbescheide oder auch eidesstattlicher Versicherungen aus den Schuldnerregistern der Amtsgerichte. Das macht sie automatisch. Zudem sind die Schuldnerregister öffentlich einsehbar.
- Auch wenn Sie die im Gerichtsbescheid geforderte Summe sofort bezahlt haben, ist ein negativer Eintrag nicht auszuschließen. Dazu müssen Sie die Einträge bei der SCHUFA prüfen. Sie sollten eine Aufstellung der über Sie gesammelten Daten anfordern. Die erste Auskunft eines jeden Jahres erhalten Sie kostenlos.
- Sollte sich ein Eintrag zum Vollstreckungsbescheid finden, können Sie trotz beglichener Schuld keine Löschung veranlassen. Sie können allerdings eine Erledigungsmeldung abgeben. Der Eintrag bekommt den Vermerk "erledigt". Bis zur Aufhebung der Speicherung dauert es insgesamt drei Jahre.
Verkürzte Speicherfrist nicht bei titulierter Forderung
- Es gibt unter Umständen eine verkürzte Speicherfrist bei kurzfristigem Zahlungsausgleich. Wenn Forderungen kurzfristig ausgeglichen werden, ist eine Löschung aus dem Datenbestand möglich. Einmalige Zahlungsstörungen wirken dann nicht langfristig negativ.
- Allerdings gibt es für eine vorzeitige Löschung Bedingungen. Die Forderung darf 2.000 Euro nicht übersteigen. Außerdem muss sie innerhalb von sechs Wochen beglichen und entsprechend mitgeteilt werden.
- Im Falle eines vollstreckbaren Urteils stehen Ihre Chancen auf Löschung allerdings schlecht. Ausdrücklich nicht vorfristig löschbar ist ein Eintrag als Folge einer titulierten Forderung. Dazu gehört der Vollstreckungsbescheid.
Eine Zahlungsstörung, die mit dem Vermerk "erledigt" versehen ist, sollte sich nicht übermäßig auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirken. Wenn Sie unmittelbar nach dem Urteil ohne Einschaltung des Gerichtsvollziehers für einen vollständigen Schuldenausgleich gesorgt haben, sollte das von einer Bank gewürdigt werden können.
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