Die SCHUFA kann einem den neuen Mietvertrag oder den neuen Handyvertrag in unerreichbare Weite rücken lassen. Sie sollten dann jedoch Ihre finanziellen Verhältnisse bereinigen und nach der Insolvenz eine Restschuldbefreiung anstreben.
Wie sich die Restschuldbefreiung auf die SCHUFA-Einträge auswirkt
- Wer seine Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann und auch voraussichtlich in Zukunft nicht tilgen wird, der meldet eine Insolvenz an. Die Insolvenz stellt unter anderem einen negativen Eintrag bei der SCHUFA dar. Sobald Sie diesen haben, wird es schwierig, neue Mietverträge oder Handyverträge abzuschließen. Da stellt sich natürlich die Frage nach der Bereinigung dieser negativen Einträge und der Restschuldbefreiung.
- Haben Sie die Insolvenz durchlaufen, so kommt es von alleine zu der Löschung der bestehenden Einträge in der SCHUFA. Dies beginnt nach drei Jahren und endet am Ablauf des dritten Jahres. Diese drei jährige Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie die Insolvenz beenden.
- Gleichgültig hiervon ist, ob die Schulden dadurch erloschen sind, dass Sie sie beglichen haben oder die Schuldenbefreiung eintritt.
- Zeitlich läuft dies beispielsweise so ab: Ihre Insolvenz endet am 02.01.2000. Die dreijährige Frist beginnt am Beginn der Insolvenz. Die negativen Einträge werden dann bis zum 31.12.2003 gelöscht.
- Sie können regelmäßig eine Selbstauskunft einholen und so den Stand Ihrer Einträge verfolgen. Dies ist für Sie einmal im Jahr kostenlos. Beantragen Sie die Löschung falscher oder veralteter Einträge.
- Berücksichtigen Sie, dass darüber hinaus auch die Verbraucherzentrale eine Übersicht über die wichtigsten Auskunfteien führt. Hier können Sie auch einmal im Jahr völlig kostenlos eine Selbstauskunft erhalten. Eine Bereinigung wird hier gleichermaßen erfolgen.
Warum die SCHUFA so wichtig ist
- Ein SCHUFA-Eintrag gilt nach wie vor als soziale Stigmatisierung. Der Ruf ist sehr negativ belegt. Dies ist jedoch nur die eine Seite der Medaille.
- Diese Organisation ist als Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung dafür zuständig Menschen über die Bonität ihrer Geschäftspartner zu informieren. Dies dient dem Verkehrsschutz.
- Die Daten werden gesammelt und daraus wird dann die Wahrscheinlichkeit bestimmt, nach der ein Schuldner seine Zahlungsverbindlichkeiten erfüllt.
- Nach einer Restschuldbefreiung werden gesammelte Einträge nach Fristablauf gelöscht und somit wird die Einschätzung über Ihre Bonität wieder hergestellt.
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