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Lebensmittel umtauschen - das sollten Sie beachten

Sie sollten verdorbene Lebensmittel umtauschen!
Sie sollten verdorbene Lebensmittel umtauschen!
Jeder kennt das Problem: Im Supermarkt kauft man gerne Obst, Brot und andere schnell verderbliche Lebensmittel und stellt zu Hause erschrocken fest, dass das Obst schon bräunlich verfärbt oder das Brot grüne Schimmelflecken aufweist. Sie können die Lebensmittel dann umtauschen, sollten aber einige rechtliche Hinweise beachten.

So können Sie Lebensmittel umtauschen

  • Stellen Sie nach dem Einkauf fest, dass Ihre Lebensmittel verdorben sind, oder die Verpackung beschädigt ist, können Sie sie unproblematisch umtauschen. Bewahren Sie hierzu immer die Quittung auf. Sie müssen den Kauf belegen können. Hierzu benötigen Sie grundsätzlich nicht die Quittung, sondern können auch einen Zeugen nennen, der bei dem Kauf bei Ihnen war. Der Verkäufer wird jedoch am ehesten die Quittung anerkennen. Gehen Sie nun mit dem Kaufbeleg zu dem Supermarkt oder Lebensmittelhändel, bei dem Sie die mangelhafte Ware gekauft haben.
  • Erläutern Sie nun an der Information oder an der Kasse, warum Sie die Ware umtauschen wollen. Sie haben ein gesetzlich fixiertes Recht Lebensmittel mit einem Sachmangel zu rügen. Sie können dann entweder Nacherfüllung verlangen oder die Lebensmittel umtauschen. Eine Mängelbeseitigung wird bei Lebensmittel in der Lebenspraxis schwerlich möglich sein, daher wird der Verkäufer die Ware ohne Weiteres umtauschen.
  • Hat der Verkäufer keine Ersatzware von diesen Lebensmitteln, wird er Ihnen den Kaufpreis erstatten.
  • Nutzen Sie Ihr Recht und tauschen Sie mangelhafte Ware um. Sie werden sich anderenfalls nur darüber ärgern, Geld für ein verdorbenes Produkt ausgegeben zu haben.

 Wissenswertes über umgetauschte Lebensmittel

  • Wollen Sie die Ware umtauschen, weil Sie ein gesetzliches Recht oder ein vertragliches Rückgaberecht haben, wird der Supermarkt die Ware dem Händler in Rechnung stellen.
  • Hat der Supermarkt allerdings Ihre Lebensmittel aus Kulanz zurückgenommen und Sie hatten kein Recht um die Lebensmittel umzutauschen, so wird der Verkäufer auf den Kosten sitzen bleiben.
  • Verkauft der Verkäufer verdorbene Ware einfach weiter oder verfälscht die Haltbarkeitsangaben, so macht er sich strafbar und verstößt gegen das Lebensmittelgesetz.  
  • Sie sollten stets überprüfen, ob Sie die Lebensmittel umtauschen dürfen oder Ihnen das Produkt einfach nicht mehr gefällt. Dies ist kein Sachmangel.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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