So nutzen Sie das Reklamationsrecht bei Kleidung
- Sie können völlig unproblematisch Ihr Reklamationsrecht bei Kleidung geltend machen, wenn die Kleidung einen Sachmangel vorweist. Liegt der Sachmangel in dem ersten halben Jahr nach dem Kauf vor, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.
- Entdecken Sie den Mangel erst nach Ablauf des ersten halben Jahres, so müssen Sie beweisen, dass Sie ihn nicht verursacht haben. Das ist je nach Mangel nicht so schwer. Ist das Kleidungsstück eingelaufen und Sie haben es immer nach den Waschhinweisen gewaschen, so trifft Sie keine Schuld an dem Mangel und Sie können Ihr Reklamationsrecht ohne Weiteres geltend machen. Sie haben zwei Jahre lang nach dem Kauf das Recht auf gesetzliche Gewährleistung. Das bedeutet, dass der Verkäufer nachbessert, und wenn dies nicht möglich ist, können Sie vom Kauf zurücktreten.
- Viele Verkäufer nehmen Kleidung auch in einem bestimmten Zeitraum aus Kulanz zurück. So können Sie dann doch nach dem Kauf das Kleidungsstück, das Ihnen doch nicht gefällt, umtauschen. Dieses Recht ist oftmals im Schaufenster oder auf der Quittung vermerkt.
Wissenswertes über den Widerruf beim Internetshopping
- Wer einen Kauf im Internet tätigt, hat im Gegensatz zu dem Shopping in einem Geschäft ein Widerrufsrecht. Das liegt daran, dass Sie bei einem sogenannten Fernabsatzvertrag die Ware erst zu Gesicht bekommen, wenn Sie sie erhalten.
- Sobald Sie die Ware erhalten haben, haben Sie vierzehn Tage Zeit, die Ware wieder zurückzuschicken. Sie können dann durch das Zurückschicken Ihr Reklamationsrecht bei Kleidung in Form des Widerrufs geltend machen oder den Widerruf schriftlich erklären.
- Das Reklamationsrecht bei mangelhafter Kleidung in Form von der gesetzlichen Gewährleistung haben Sie nach dem Kauf zwei Jahre lang. Hierzu muss ein Sachmangel vorliegen.
- Behalten Sie die Quittung als Kaufbeleg. So kann der Verkäufer das Datum besser nachvollziehen als bei einem anderen Kaufnachweis.
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