Folgebescheinigung einer Krankmeldung - das sollten Sie beachten
- Wenn Ihre Erstbescheinigung zu Ende geht und es Ihnen gesundheitlich nicht besser geht, sollten Sie noch einmal Ihren Hausarzt aufsuchen. Von Ihrem Hausarzt bekommen Sie dann eine Folgebescheinigung einer Krankmeldung.
- Die Krankmeldung kann nicht rückwirkend ausgestellt werden, also sollten Sie rechtzeitig die Folgebescheinigung von Ihrem Arzt ausstellen lassen. Es darf kein Tag zwischen dem Ende der Erstbescheinigung und der Folgebescheinigung liegen.
- Sie sollten überprüfen, ob auf Ihrer Krankmeldung das Feld "Folgebescheinigung" angekreuzt und ob in den Datumsfeldern jeweils das richtige Datum eingefügt ist. Überprüfen Sie auch, ob im Diagnosefeld ein Diagnosecode, auch ICD genannt, eingefügt wurde. Bei einem Arbeitsunfall sollte ebenfalls das richtige Feld angekreuzt sein.
Krankmeldung - das müssen Sie anschließend tun
- Die Krankmeldung besteht immer aus drei Teilen, egal, ob es sich um eine Erstbescheinigung oder eine Folgebescheinigung handelt. Die erste Seite müssen Sie direkt an Ihre zuständige Krankenkasse schicken.
- Die zweite Seite Ihrer Folgebescheinigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber zeitnah vorlegen oder zuschicken. Diese Seite enthält keinerlei Informationen über Ihre Erkrankung, da Sie nicht verpflichtet sind, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, an was Sie erkrankt sind.
- Die dritte Seite Ihrer Krankmeldung muss Ihr Hausarzt ein Jahr in Ihrer Patientenakte aufbewahren. Danach wird Sie vernichtet.
Wenn Sie diese einzelnen Punkte beachten und Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Erstbescheinigung und die Folgebescheinigung der Krankmeldung rechtzeitig zukommen lassen, haben Sie sich vorschriftsmäßig verhalten.
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