Generelles zu einer Krankmeldung
- Eine Krankmeldung, oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt. Dies kann auch ein Zahnarzt sein, wenn Sie wegen dessen Behandlung arbeitsunfähig sind.
- In der Regel verlangt der Arbeitgeber erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine solche Bescheinigung vom Arzt. Für einen Tag oder auch zwei Tage reicht meistens auch eine telefonische Krankmeldung Ihrerseits.
- Doch der Arbeitgeber kann in bestimmten Situationen schon ab dem ersten Fehltag eine Bescheinigung von Ihnen verlangen. Dies muss dieser Ihnen mitteilen. Häufig wird dies verlangt, wenn Sie sehr häufig krank sind.
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird bei Arzt meistens gedruckt. Hierzu wird eine Standardvorlage verwendet. Diese Vorlage besteht aus drei Seiten.
- Eine Seite behält der Arzt bei sich und verstaut diese in Ihrer Krankenakte. Die zweite Seite ist die Seite für Ihren Arbeitgeber. Hier ist erkenntlich, ab wann Sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird. Des Weiteren sind noch Ihre Versichertendaten darauf abgedruckt und der Arzt muss diese Bescheinigung unterschreiben. Die dritte Seite ist die Seite für Ihre Krankenkasse. Hier sind die gleichen Daten aufgedruckt wie auf der zweiten Seite, nur diese Seite ist größer und enthält noch eine Information für die Krankenkasse, an welcher Krankheit Sie erkrankt sind.
- Diese Information ist für Ihre Krankenkasse wichtig, da Sie nach einem bestimmten Zeitraum der Erkrankung von Ihrer Krankenkasse Krankengeld erhalten.
So schicken Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse
- Es ist wichtig, dass die Krankmeldung auch bei Ihrer Krankenkasse ankommt, daher ist es ratsam, diese Bescheinigung per Einschreiben an die Krankenkasse schicken. Das gleiche gilt für den Teil, den Sie an Ihren Arbeitgeber schicken.
- Viele Krankenkassen haben auch Geschäftsstellen in vielen Städten, wenn eine bei Ihnen in der Nähe ist, können Sie die Bescheinigung dort auch persönlich einreichen.
- Ansonsten finden Sie jegliche Adressen Ihrer Krankenkasse auch auf der jeweiligen Homepage der Krankenkasse oder in Ihren Unterlagen.
- Sollte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus irgendwelchen Gründen verloren gehen, können Sie bei dem Arzt, der diese ausgestellt hat, jederzeit ein Duplikat erhalten.
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