Schreiben Sie dem Arbeitgeber zusätzlich
Die Krankmeldung ist nicht mit einem Attest von Ihrem Hausarzt oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verwechseln. Krankmelden bedeutet, dass Sie sofort den Arbeitgeber anrufen, wenn Sie sich nach dem Aufstehen gesundheitlich nicht in der Lage fühlen, Ihren Arbeitsplatz aufzusuchen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie nach dem Anruf zusätzlich dem Arbeitgeber schreiben. Der Brief sollte beinhalten, dass Sie sich bereits telefonisch krankgemeldet haben. Werfen Sie das Schreiben möglichst so in den Briefkasten, dass es den Arbeitgeber am nächsten Tag erreicht (vormittags). Am besten ist es, wenn Sie Ihren Partner oder einen guten Bekannten bitten, den Brief am gleichen Tag bei Ihrem Chef abzugeben. So sind Sie auf der sicheren Seite und Ihr Arbeitgeber kann Ihnen kein Fehlverhalten vorwerfen.
Die Krankmeldung muss sofort erfolgen
- Laut Gesetz hat die Krankmeldung sofort zu erfolgen. Sie haben auch abzuschätzen, wann Sie wieder fähig sind, Ihre Arbeit aufzunehmen, damit sich der Arbeitgeber darauf einstellen kann. Berücksichtigen Sie hier, dass dieser eventuell Ersatz für Sie beschaffen muss. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angegeben an, müssen Sie erneut den Arbeitgeber informieren.
- Kraft Gesetz sind Sie nicht verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, welche Krankheit Sie haben.
- Ab dem dritten Kalendertag kann der Arbeitgeber ein Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Sie sind verpflichtet, dieses Dokument vorzulegen. Der Arzt kann in in aller Regel bis zu zwei Tagen zurückdatieren.
Sollten Sie krank sein, ist es ratsam, sofort einen Arzt aufzusuchen. Bekommen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sollten Sie dafür Sorge tragen, dass diese so schnell wie möglich Ihr Chef bekommt. So können Sie ohne Probleme und Stress gesund werden.
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