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Krankmeldung abgeben - das sollten Sie beachten

Krankmeldung bei schwerer Erkältung
Krankmeldung bei schwerer Erkältung
Wenn Sie erkranken und in einem nicht selbstständigen Arbeitsverhältnis stehen, müssen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist Ihrem Arbeitgeber eine Krankmeldung abgeben. Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten sollten.

Krankmeldung rechtzeitig abgeben

  • Laut § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Krankheit länger als 3 Tage, muss beim Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Tag eine schriftliche Krankmeldung durch einen Arzt vorliegen, worauf auch vermerkt ist, wie lange die Krankmeldung dauert.
  • Die Vereinbarungen zur Anzeigepflicht bei Krankheit sind auch in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt.
  • Bei einer rechtzeitigen Anzeige erhalten Sie bis zu einer Dauer von 6 Wochen Ihr normales Gehalt weiter vom Arbeitgeber. Sollte die Krankheit länger dauern, tritt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld in Höhe von etwa 70% Ihres ursprünglichen Bruttogehaltes. Die genaue Prozentzahl ist aber von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und auch von der Höhe Ihres Gehaltes abhängig. Im Internet gibt es z. B. bei der TK einen Krankengeldrechner.
  • Auch wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie eine Krankmeldung bei der Agentur für Arbeit abgeben, um weiter diese Leistung zu beziehen.

Checkliste zur Abgabe der Krankmeldung

  • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit telefonisch, per Fax oder E-Mail das Fernbleiben vom Arbeitsplatz mit. Sagen Sie ihm auch, wie lange Ihre Erkrankung voraussichtlich dauern wird. Dadurch hat er die Chance, Ihren Ausfall mit einem Kollegen/einer Kollegin zu kompensieren.
  • Sind Sie länger als 3 Werktage krank, benötigen Sie eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung). Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber im Normalfall spätestens am 4. Werktag nach Beginn der Krankheit abgeben. Wenn Sie sie per Post schicken, muss diese am 3. Werktag beim Arbeitgeber eingegangen sein.
  • Beachten Sie unbedingt, ob in Ihrem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im gültigen Tarifvertrag eventuell eine kürzere Frist vereinbart ist, an die Sie sich zu halten haben. Übersehen Sie diese wichtige Frist, ist der Arbeitgeber zur Einstellung der Lohnfortzahlung berechtigt.
  • Wenn Sie länger krank sind, als dies auf der Krankmeldung vermerkt ist, ist unverzüglich eine Folgebescheinigung vorzulegen. Auch hier sollten Sie vorab telefonisch, per Fax oder E-Mail Bescheid geben.
  • Es ist ratsam, eine Krankmeldung immer pünktlich abzugeben und den Arbeitgeber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Wenn Sie diese Pflichten nicht einhalten, kann es passieren, dass Sie eine Abmahnung erhalten.
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