Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und diese Arbeit aufgrund einer Krankheit nicht ausführen können, sind Sie verpflichtet, zu einem Arzt zu gehen und Ihre Arbeitsunfähigkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Die meisten Arbeitgeber verlangen, dass dieser Krankenschein am 3. Tag Ihrer betrieblichen Abwesenheit in der Personalabteilung vorliegen muss. In Ausnahmefällen kann aber auch geregelt sein, dass Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Krankheit vorzeigen müssen. Ist der Krankenschein verloren gegangen, braucht Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Lohn mehr zu zahlen, während Sie krank sind.
Informationen auf dem Krankenschein
- Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, besteht der Krankenschein aus drei Seiten, die per Durchschlag ausgefüllt werden. Die erste Seite ist für Ihre Krankenkasse und stellt das Original dar. Die zweite - gelbe - Seite ist für Ihren Arbeitgeber bestimmt und der dritte Durchschlag verbleibt beim Arzt in Ihrer Krankenakte.
- Auf allen drei Seiten müssen Ihre persönlichen Daten und die Anschrift des Arztes erscheinen. Auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankheit muss vermerkt sein und ob es sich um eine Erstausstellung oder um eine Folgebescheinigung handelt.
- Aufgrund des Datenschutzes ist die Diagnose Ihrer Krankheit nur auf den Seiten eins und drei aufgeführt. Auf dem gelben Krankenschein für Ihren Arbeitgeber entfällt diese Angabe. Das ist wichtig zu wissen, wenn Sie den Krankenschein verloren haben.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verloren - das können Sie tun
- Haben Sie selbst den Krankenschein für Ihren Arbeitgeber verbummelt, sollten Sie trotzdem noch einmal alle Möglichkeiten des Verbleibs absuchen. Schauen Sie lieber noch ein zweites Mal in Ihre Handtasche oder Geldbörse. Welche Hose oder welchen Mantel hatten Sie beim Arztbesuch angezogen? Suchen Sie Ihr Auto noch einmal ab. Liegt der verlorene Schein vielleicht unter dem Sitz oder im Handschuhfach?
- Waren Sie nach dem Arztbesuch vielleicht noch in der Apotheke und haben versehentlich Ihren Krankenschein auf dem Tresen abgelegt? Rufen Sie in der Apotheke an und fragen Sie danach.
- Wenn Sie wirklich alles abgesucht und den Krankenschein somit verloren haben, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als zur Arztpraxis zurückzugehen. Fragen Sie die Arzthelfer, ob Sie eventuell den Krankenschein liegen lassen haben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie den Arzt um eine Kopie seiner Unterlagen oder um eine Zweitausfertigung Ihrer Krankmeldung bitten. Achten Sie in dem Fall darauf, dass Ihre Diagnose nicht auf dem neuen Krankenschein erscheint, denn das geht Ihren Arbeitgeber nichts an.
- Sollten Sie Ihrem Arbeitgeber allerdings die Krankmeldung geschickt haben und er behauptet aber, diese nicht erhalten oder verloren zu haben, gehen Sie direkt zu Ihrem Arzt und lassen sich eine Zweitausfertigung geben. Wenn Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie sich eine Kopie von Ihrer Krankenkasse ausstellen lassen sollen, seien Sie vorsichtig. Eventuell möchte er nur die Diagnose Ihrer Krankheit wissen.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihren Krankenschein nach Erhalt sofort kopieren oder einscannen. Sie können den Krankenschein auch vorab per Mail oder Fax an Ihren Arbeitgeber schicken und das Original dann per Post schicken. Somit sind Sie doppelt abgesichert und müssen keine finanziellen Einbußen befürchten.
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