Verhaltensregeln beim Ausgang der Krankschreibung
- Sind Sie krank, sollten Sie bald einen Arzt aufsuchen. An welchem Tag Ihrer Krankheit Sie zum Arzt gehen müssen, können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen. Ist dort nichts geregelt, müssen Sie nach dem dritten Tag Ihrer Krankmeldung zum Arzt gehen.
- Gehen Sie hierzu immer zuerst zu Ihrem Hausarzt, er wird Sie dann gegebenenfalls an einen Spezialisten überweisen.
- Hat Ihr Arztbesuch den Ausgang der Krankschreibung, so sollten Sie sich genau an die Anweisungen des Arztes halten. Verschreibt Ihnen Ihr Arzt Bettruhe, so bedeutet das, dass Sie das Haus höchstens verlassen sollten, um sich Medikamente oder Lebensmittel zu besorgen, nicht um Sport zu treiben oder Ihre Gesundheit zu gefährden. Werden Sie bei gesundheitsgefährdenden Aktivitäten von Ihrem Arbeitgeber gesehen, so ist Ihr Ausgang bei der Krankschreibung eher ungewiss. Sie widerlegen dann mit Ihrem Verhalten, dass Sie krank sind und verstoßen Ihre Pflicht alles zu tun, um bald Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
- Sind Sie lediglich arbeitsunfähig krankgeschrieben, müssen Sie nicht die ganze Zeit im Bett liegen bleiben. Je nach Gesundheitszustand, kann es sogar förderlich sein einen Spaziergang zu machen, um etwas frische Luft zu schnappen. Halten Sie sich stets an die genauen Anweisungen Ihres Arztes.
- Sind Sie unsicher bei einer Tätigkeit, so halten Sie immer zuerst Rücksprache mit Ihrem Arzt. Vermeiden Sie es gegen die Anweisungen des Arztes zu handeln. Sind Sie beispielsweise wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben, sollten Sie auf keinen Fall einem Freund beim Umzug helfen.
Finanzielle Folgen der Krankschreibung
- Sind Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben, so erhalten Sie in den ersten sechs Wochen die volle Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers.
- Nach diesen sechs Wochen der Krankschreibung tritt dann die Krankenkasse ein und Sie erhalten etwas weniger Geld als Ihr Gehalt.
- Informieren Sie sich über den Ausgang Ihrer Krankschreibung. Zu dem Ausgang können Sie Ihren Arzt und Ihre Krankenkasse kontaktieren.
- Schicken Sie die Krankschreibung bzw. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer unverzüglich Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse zu.
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