Was Sie benötigen
- Krankenschein vom Arzt
So geben Sie Ihren Krankenschein ordnungsgemäß ab
- Bei vielen Arbeitgebern ist es erst ab dem dritten Fehltag erforderlich, dass Sie einen Krankenschein abgeben. Trotzdem ist es unabdingbar, dass Sie Ihren Arbeitgeber bereits am ersten Tag telefonisch darüber in Kenntnis setzen, dass Sie krank sind.
- Ab dem dritten und für alle folgenden Tage ist dann ein Krankenschein nötig, der im Original bei Ihrem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
- Der Krankenschein, den Sie von Ihrem Arzt bekommen, besteht aus aus zwei Blättern, eins für den Arbeitgeber und eins für Ihre Krankenkasse.
- Der Durchschlag des Krankenscheins für Ihren Arbeitgeber enthält nur das Datum, an dem Sie beim Arzt waren und die Dauer der Krankschreibung, z.B. 08. bis einschließlich 11. Dezember 2010.
- Der Krankenschein für Ihre Krankenkasse enthält zudem ein Kürzel, das für die vom Arzt gestellte Diagnose steht. Für Ihre Krankenkasse ist es wichtig, warum Sie krankgeschrieben wurden. Ihren Arbeitgeber geht es dagegen nichts an, weswegen Sie krank sind. Selbstverständlich bietet es sich bei einem angenehmen Arbeitsklima an, den Kollegen oder dem Vorgesetzten zu erzählen, warum man krank war, Pflicht ist es jedoch nicht.
- Sobald Sie den Krankenschein vom Arzt erhalten haben, schicken Sie das eine Blatt per Post an Ihre Krankenkasse und das andere an Ihren Arbeitgeber. Am besten direkt zu Händen Ihres Vorgesetzten oder an die Personalabteilung, je nachdem wie dies in Ihrem Unternehmen geregelt ist.
- Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie den Krankenschein auch direkt persönlich in Ihrer Arbeit abgeben.
- Egal auf welchem Wege Sie den Krankenschein abgeben, sorgen Sie immer dafür, dass Ihr Arbeitgeber genau darüber informiert ist, wie lange Sie noch krank sein werden, damit er eine Vertretung organisieren kann.
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