So klappt die Kostenübernahme für eine Psychotherapie
- Eine Psychotherapie wird bei der Krankenkasse ähnlich gehandhabt wie bei anderen Ärzten auch.
- Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entschieden haben, werden Ihnen über Ihre Versicherungskarte sogenannte Probestunden automatisch gewährt. In diesen Stunden haben Sie die Möglichkeit, sich über den Psychotherapeuten im Klaren zu werden. Falls er Ihnen nicht zusagen sollte, können Sie auch wechseln.
- Nach den sechs Stunden wird Sie der Psychotherapeut fragen, ob Sie sich eine Therapie bei ihm vorstellen können. Falls ja, wird er den Antrag für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen. In diesem Antrag muss der Grund für die Therapie angegeben werden, und der Therapeut erstellt ein kleines Gutachten.
- Der Psychotherapeut muss angeben, ob Sie eine Behandlung bedürfen, beispielsweise weil Sie Essstörungen, Depressionen oder Ängste haben. Eine Partnertherapie wird nicht von der Krankenkasse gewilligt.
- Weiterhin ist für die Kostenübernahme wichtig, dass der Therapeut approbiert ist. Er muss also mindestens ein Diplom-Psychologe sein, mit dem Zusatz "psychologischer Psychotherapeut". Erst dann kann eine Kostenübernahme erfolgen.
- Es gibt Fälle, wo die Krankenkassen auch privat praktizierende Psychotherapeuten genehmigt haben. Das wird nur dann der Fall sein, wenn Sie keinen anderen Therapeuten finden oder keiner in Ihrer Nähe ist. Das sollten Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse abklären.
- Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für folgende Therapieformen: Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
- Fall Sie bei einer Privatkasse versichert sind, hängt die Kostenübernahme von Ihrem Tarif ab.
- In der Regel ist es nicht üblich, dass der Versicherte selbst einen Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie stellt. Ob die seelische Belastung therapiebedürftig ist, stellt der Psychotherapeut fest. Er muss auch glaubhaft bei der Krankenkasse versichern, dass Sie aus diesen und jenen Gründen eine Therapie benötigen.
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