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Konsiliarbericht - was tun, wenn ich mit den Inhalten nicht einverstanden bin?

Für Konsiliaruntersuchungen braucht man eine Überweisung.
Für Konsiliaruntersuchungen braucht man eine Überweisung. © Matthias_Preisinger / Pixelio
Ein Konsiliarbericht muss ausgefüllt werden, bevor Sie eine psychotherapeutische Behandlung beginnen können und ist eine wichtige Hilfe für Ihren Psychotherapeuten. Dabei kann es passieren, dass die Angaben des Konsiliararztes nicht so ausfallen, wie Sie sich das vorgestellt haben.

Was ist ein Konsiliarbericht?

Ein Konsiliarbericht ist ein wichtiges Dokument für einen Psychotherapeuten. Wenn Sie sich in psychotherapeutische Behandlung begeben möchten, wird dieser in der Regel spätestens am Ende der probatorischen Sitzung von Ihrem zukünftigen Psychiater angefordert.

Damit soll abgeklärt werden, ob möglicherweise eine organische Erkrankung die vorliegenden (psychischen) Beschwerden auslöst.

Für die Erstellung des Berichts ist der Psychotherapeut dazu verpflichtet, Sie für eine internistische Untersuchung an einen sogenannten Konsiliararzt zu überweisen. Das ist in der Regel Ihr Hausarzt oder entsprechend ein Kinderarzt. Der Psychotherapeut selbst darf und kann diese Untersuchung nicht durchführen.

Das Erstellen des Berichts erfolgt nach eingehender Untersuchung des Patienten zeitnah - spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen. Der Bericht, in Form eines Vordrucks, der vom Konsiliararzt ausgefüllt wird, schickt dieser entweder direkt an den Psychotherapeuten oder gibt ihn dem Patienten in einem verschlossenen Umschlag direkt mit.

Der Konsiliarbericht ist deshalb so wichtig für den Therapeuten, als dass darin auch akute Beschwerden vermerkt werden können, die möglicherweise dazu führen, dass Ihre Psychotherapie verschoben werden muss.

Bei Ihrer nächsten psychotherapeutischen Sitzung spricht der Psychiater den Konsiliarbericht dann mit Ihnen durch.

Wenn die Diagnose nicht so ausfällt wie erwartet

Wenn Sie den Bericht mit Ihrem Psychotherapeuten besprochen haben, kann es vorkommen, dass Sie mit den Angaben nicht einverstanden sind.

Sie sollten zunächst Ihre Gedanken dazu in der Sitzung mit Ihrem Therapeuten teilen. Falls Sie damit nicht weiterkommen, können Sie noch einmal in die Praxis des hinzugezogenen Konsiliararztes gehen und um nähere Infos zu den entsprechenden Angaben bitten.

Hilft auch das nicht, können Sie sich auch an die Krankenkasse oder an die Ärztekammer wenden. Dort wird der Konsiliarbericht dann nochmal geprüft. Außerdem werden Sie in der Regel noch von einem weiteren Arzt untersucht, der anschließend ein unabhängiges Gutachten erstellt.

Für diesen Prozess ist in erster Linie Geduld gefragt, da sich das Ganze durchaus über Wochen oder Monate hinziehen kann. Falls Sie aber tatsächlich mit den Angaben im Konsiliarbericht überhaupt nicht einverstanden sind und Sie dadurch etwa ungerechtfertigt Ihre Therapie in Gefahr sehen, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, zu widersprechen. 

helpster.de Autor:in
Iris Gödecker
Iris GödeckerIris ist in Westfalen geboren und hat lange im Gesundheitswesen gearbeitet. Heute ist sie als freie Autorin und ehrenamtlich in der Trauerhilfe tätig. Somit eine Expertin für die Kategorie Medizin und Familie.
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