Depressionen gehen mit Niedergeschlagenheit und Interessenverlust einher. Sie haben keine Lust mehr auf frühere Hobbys, fühlen sich antriebslos und können sich über nichts mehr so richtig freuen. Dieser Zustand ist nicht nur unangenehm, er kann auch die Arbeitsfähigkeit deutlich vermindern. Daher werden nicht nur Behandlungen für körperliche Erkrankungen von der Krankenkasse bezahlt, sondern auch die Therapie von psychischen Störungen.
Möglichkeiten der Therapie bei Depressionen
Eine Depression kann auf verschiedene Weise behandelt werden. Typischerweise erfolgen die Therapien im Sinne einer ambulanten Psychotherapie, einer stationären oder teil-stationären Versorgung oder einer psychiatrischen Behandlung.
- Die meisten Patienten mit Depressionen sprechen zuerst ihren Hausarzt auf die Probleme an. Diese überweist sie dann an einen Psychiater. Das ist ein Facharzt, der sich auf die Behandlung von psychischen Störungen spezialisiert hat und insbesondere für deren medikamentöse Behandlung zuständig ist.
- Wie die Leistungen jedes anderen Facharztes auch, übernimmt Ihre Krankenkasse hier die Kosten und zahlt die Behandlung sowie die verordneten Medikamente abzüglich der von Ihnen zu tragenden Zuzahlung.
- Ebenso kann der Arzt Sie an einen Psychotherapeuten überweisen. Hierbei handelt es sich um einen Psychologen oder Arzt, der eine Approbation erhalten hat. Das heißt, der Behandler hat zusätzlich zu seinem Studium eine anerkannte Ausbildung in einem zugelassenen therapeutischen Verfahren und er hat einen Kassensitz. Er besitzt also die Genehmigung, seine Behandlungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, sodass seine Leistung bezahlt wird.
- Bei einer privaten Krankenversicherung können die Regelungen davon abweichen. Manche privaten Versicherungen übernehmen auch die Kosten für Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie, die ebenfalls psychische Störungen behandeln dürfen. Auch Psychologen ohne Approbation werden bei der Behandlung einer Depression auf Antrag des Patienten manchmal zugelassen.
- Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie werden von gesetzlichen Kassen normalerweise nicht übernommen. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung, nach der Sie auch andere Behandler - wie eben Heilpraktiker oder Psychologen ohne Approbation - aufsuchen können, wenn Sie innerhalb einer angemessenen Zeit (zum Beispiel drei Monate) keinen Therapieplatz erhalten. Die einzelnen Versicherer regeln dies unterschiedlich und Sie sollten daher zunächst bei Ihrer Krankenversicherung dazu nachfragen.
Die Therapie von Depressionen in teil-stationären Kliniken (Tagesklinik) oder in stationärer Form (zum Beispiel Psychiatrie) wird von den Krankenversicherungen übernommen. Pro Tag zahlen Sie aber - wie bei einem Krankenhausaufenthalt - eine Zuzahlung von zehn Euro.
Wie viele Therapieeinheiten zahlt die Krankenkasse?
Wenn Sie sich an einen Psychotherapeuten wenden, dann können Sie zwischen drei Richtlinienverfahren wählen, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Dies sind die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychotherapie und die Psychoanalyse.
- In der Verhaltenstherapie lernen Sie neue Verhaltensweisen, um etwa Ihren Alltag aktiv zu gestalten und an Aufgaben anders heranzugehen. Hier bezahlt die Krankenkasse 25 bis 45 Sitzungen; bei schweren Störungen ist eine Verlängerung auf 60 Sitzungen möglich. Eine Sitzung beim Therapeuten dauert 50 Minuten.
- In der tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden mögliche Konflikte und Traumata, die zu den Depressionen geführt haben, bearbeitet. Die Krankenversicherungen zahlen dabei 25 bis 50 Sitzungen und in schweren Fällen bis zu 80 Therapieeinheiten.
- Die analytische Psychotherapie dauert deutlich länger. Schließlich sollen hier Muster aufgedeckt werden, die vielleicht schon seit der Kindheit bestehen und dazu geführt haben, dass sich bei Ihnen Depressionen und negative Sichtweisen entwickelt haben. Zwischen 160 und 240 Sitzungen werden hier erstattet; bei Kindern 70 bis 120.
Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, die Niedergeschlagenheit zu behandeln und die Kosten nicht selbst tragen zu müssen.
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