Alle Kategorien
Suche

km-Geld und Steuer - wenn Privat-Pkw beruflich genutzt wird

Kosten für Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw werden erstattet.
Kosten für Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw werden erstattet.
Wenn Arbeitnehmer Ihren Privatwagen für den Weg zur und von der Arbeit nach Hause oder aus beruflichen Gründen im Auftrag des Arbeitgebers nutzen, haben Sie Anspruch auf entsprechende Kostenerstattung. Der Gesetzgeber hat spezielle Regelungen zum Kilometergeld (km-Geld) erlassen. Reisekosten werden vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet. Mithilfe einer Kilometerpauschale werden andere Kosten durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung mit der Steuer verrechnet.

Das km-Geld unterteilt man in zwei Gruppen. Zum einen gibt es das für Mitarbeiter, die aus dienstlichen beziehungsweise betrieblichen Gründen Ihren Privat-Pkw nutzen. Zur zweiten Gruppe gehören alle Beschäftigten, die einen messbaren Weg zum Arbeitsort und zurück nach Hause zurücklegen.

km-Geld für Mitarbeiter

Nicht wenige Mitarbeiter sind Auftrag Ihres Arbeitgebers mit Ihrem privaten Pkw unterwegs.Wenn sie einen Kundentermin wahrnehmen, erstattet ihnen der Arbeitgeber die Kosten in Form eines Kilometergeldes. 

  • Zahlt ein Arbeitgeber eine Entschädigung nach eigenem Ermessen, entweder zu viel oder zu wenig, hat das unterschiedliche Auswirkungen. Entsteht beispielsweise ein geldwerter Vorteil, muss der Arbeitnehmer diesen wie Lohn oder Gehalt versteuern. Neben der Steuer fallen auch die Sozialabgaben an.
  • Kann der Mitarbeiter seine Fahrtkosten nicht decken, macht er einen Verlust. Dieser lässt sich zumindest teilweise begrenzen, indem sie als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden könnten.
  • Der Gesetzgeber hat sich daher aus Vereinfachungsgründen für die Pauschalregelung entschieden.Unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen wird eine km-Geld-Pauschale festgesetzt.

Keine Steuer bei pauschaler Kostenerstattung

  • Zahlt der Arbeitgeber dieses Kilometergeld in Höhe von 30 Cent pro Kilometer für Privat-Pkw (Stand 2012), geht das Finanzamt davon aus, dass weder ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist noch Werbungskosten geltend gemacht werden.
  • Weitergehende Regelungen betreffen die pauschale Kostenerstattung bei Fahrten mit Motorrad (0,13 Euro), Moped 0,08 Euro oder Fahrrad (0,05 Euro) pro zurückgelegten Kilometer.
  • Dienstfahrten mit einem Mietwagen oder öffentlichem Verkehrsmittel sind in der vollen Höhe nach Belegnachweis abzugsfähig.

Alle Berufstätigen erhalten eine Entschädigung ihrer Aufwendungen für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Hier wird km-Geld oft auch Entfernungspauschale genannt, weil jeder Entfernungskilometer mit 0,30 Euro (Stand 2012) unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Pauschale kann nur für die einfache Strecke, jedoch vom ersten Kilometer an in Anspruch genommen werden. 

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: