An den Fahrtkosten zur Arbeit und zurück können Sie das Finanzamt beteiligen. Unabhängig davon, ob Sie selbstständig sind oder in einer nicht selbstständigen Tätigkeit arbeiten, bekommen Sie Kilometergeld entweder direkt oder über die Pendlerpauschale erstattet. In vielen Branchen können Sie Ihrem Chef auch ein Kilometergeld berechnen, wenn Sie beispielsweise eine Außendiensttätigkeit durchführen. Die Vorschriften hängen immer von der Art Ihrer Arbeit ab.
Berechnen Sie die Pendlerpauschale und lassen Sie diese vom Finanzamt eintragen
- Die Pendlerpauschale greift ab dem ersten Kilometer, den Sie von Ihrem Zuhause zur Arbeit zurücklegen. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad fahren. Sie bekommen 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, können jedoch nur eine Wegstrecke berechnen.
- Wenn Sie das Kilometergeld vom Finanzamt monatlich auf Ihrem Konto haben möchten, sollten Sie die Pendlerpauschale eintragen lassen. Geben Sie an, wie viele Kilometer Sie zur Arbeit fahren und lassen Sie dies auf der Lohnsteuerkarte vermerken. Um den Geldbetrag vermindert sich Ihr monatliches zu versteuerndes Einkommen und Sie haben mehr netto auf dem Konto.
Kilometergeld gibt es für Selbstständige
- Als Selbstständiger haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Fahrtkosten beim Finanzamt abzurechnen. Sie können pro gefahrenen Kilometer 30 Cent berechnen, wenn Sie mit Ihrem privaten Pkw fahren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie privat mehr fahren als für Ihre selbstständige Tätigkeit.
- Wollen Sie einen Firmenwagen kaufen, können Sie die 1-Prozent-Regelung in Anspruch nehmen und Tankrechnungen sowie Reparaturkosten absetzen und Vorsteuer dafür geltend machen. Diese Kosten sind andernfalls in den 30 Cent enthalten.
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