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Kindergeld wenn arbeitssuchend? - Das sollten Sie wissen

Für den Empfang von Kindergeld müssen Sie sich arbeitssuchend melden.
Für den Empfang von Kindergeld müssen Sie sich arbeitssuchend melden.
Haben Sie ein Kind, welches noch kindergeldberechtigt und gleichzeitig arbeitssuchend ist oder sind Sie selbst davon betroffen, sollten Sie die Vorschriften und vor allem die Altersgrenzen kennen.

Kindergeld bekommen Sie oder Ihre Eltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus kann es bis zur Vollendung des 20.Lebensjahres gezahlt werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Kindergeld über 18 bekommen Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Haben Sie oder Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wird die Zahlung von Kindergeld eingestellt. Wenn Sie sich jedoch noch in einer Ausbildung befinden oder zur Schule gehen, können Sie eine entsprechende Bescheinigung einreichen, um das Kindergeld weiter zu bekommen. Diese wird problemlos von der Familienkasse akzeptiert.
  • Haben Sie die Ausbildung abgeschlossen, wird die Zahlung des Kindergeldes wieder eingestellt. Erfüllen Sie vor der Vollendung des 25. Lebensjahres erneut die entsprechenden Voraussetzungen, können Sie es wieder beantragen und bekommen es bis zu Ihrem 25. Geburtstag bezahlt. 
  • Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld bei über 18-Jährigen ist der Besuch einer Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium. Auch wenn Sie arbeitssuchend oder ausbildungssuchend sind, können Sie Kindergeld beanspruchen, wenn auch nicht in allen Fällen bis zum 25. Lebensjahr.

Von der Familienkasse wird zwischen arbeitssuchend und ausbildungssuchend unterschieden

  • Die Familienkasse unterscheidet bei über 18-Jährigen, die keine Arbeit haben und Kindergeld beanspruchen, zwischen jungen Erwachsenen, die ausbildungssuchend sind, und denen, die arbeitssuchend sind. Von diesem Status ist es abhängig, wie lange Sie Kindergeld bekommen.
  • Ausbildungssuchend sind Sie, wenn Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können. In diesem Fall bekommen Sie auch dann Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Sie keine Ausbildungsstelle haben.
  • Arbeitssuchend sind Sie, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, aber keinen Job haben. In diesem Fall bekommen Sie das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Haben Sie das Abitur abgelegt und wollen im Wintersemester ein Studium beginnen, bekommen Sie während einer Übergangsfrist von bis zu drei Monaten Kindergeld, ohne dass Sie sich arbeitssuchend oder ausbildungssuchend melden müssen.

helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderCaroline hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
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