Wann Sie Kindergeld beantragen dürfen
- Haben Sie schon gearbeitet und entscheiden Sie sich, eine Ausbildung oder ein Studium an einer Uni oder Fachhochschule zu beginnen, können Sie für sich Kindergeld bekommen. Auch nach einer Pause haben Sie das Recht, dieses wieder neu zu beantragen.
- Beachten Sie, dass Kindergeld nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt wird. Eine Ausnahme bildet der Wehrdienst: Wurde dieser abgeleistet, verlängert sich die Zahlung des Kindergeldes um die entsprechenden Monate. Sind Sie schon älter als 25 Jahre, steht Ihnen kein Kindergeld mehr zu.
- Beachten Sie, dass Sie Kindergeld nur beanspruchen können, wenn Sie noch nicht verheiratet sind. Heiraten Sie früh und beginnen Sie danach eine Ausbildung neu, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Studentenehen, in denen beide Ehepartner von BAföG, Ausbildungsbeihilfe oder Stipendien leben. Vom Einkommen des Ehepartners und vom eigenen Einkommen ist es abhängig, ob Kindergeld gezahlt wird oder nicht. Beantragen sollten Sie es in jedem Fall.
Sie selbst oder Ihre Eltern können bei der Familienkasse Neuanträge einreichen
- Wenn Sie noch zu Hause wohnen, steht das Kindergeld Ihren Eltern zu. Haben Sie bereits eine eigene Wohnung, können Sie das Kindergeld selbst bekommen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits von zu Hause ausgezogen sind.
- Beachten Sie, dass die Kindergeldempfänger immer die Eltern sind. Wohnen Sie nicht mehr zu Hause und können Sie sich mit Ihren Eltern nicht einigen, können Sie bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, um das Kindergeld selbst zu bekommen.
- Für die Gewährung von Kindergeld müssen Sie eine Schul- oder Studienbescheinigung einreichen.
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