Haben Sie das Abitur erfolgreich bestanden und möchten Sie ein Studium oder eine Ausbildung beginnen, können Sie bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres Kindergeld beanspruchen. Dieses wird jedoch nur auf Antrag gewährt. Sie müssen der Familienkasse eine Schul- oder Studienbescheinigung vorlegen.
Nach dem Abitur wird Kindergeld für maximal drei Monate gewährt
- Haben Sie Ihr Abitur abgelegt und planen, ein Studium zu beginnen, liegt ein langer freier Sommer vor Ihnen. Die Schule endet für Sie je nach Ferienbeginn im Juni oder Juli, das Semester an der Uni beginnt im Oktober. Die Zahlung des Kindergeldes wird nach Beendigung der Schulzeit eingestellt.
- Teilen Sie der Familienkasse mit, dass Sie ein Studium beginnen möchten, und weisen Sie Ihre Bemühungen nach. Dann können Sie für eine Übergangszeit von bis zu drei Monaten nach dem Abitur Kindergeld erhalten. Dies wären die Monate Juli, August und September. Ab Oktober erhalten Sie regulär das Kindergeld, weil Sie sich in einer Ausbildung befinden.
Legen Sie eine Bescheinigung der Schule oder der Uni vor
- Haben Sie die Immatrikulation an eine Uni bekommen oder beginnen Sie eine Ausbildung, müssen Sie sich eine Schul- oder Studienbescheinigung ausstellen lassen. Diese reichen Sie bei der Kindergeldkasse ein, sodass Ihnen der Antrag genehmigt werden kann.
- Wohnen Sie bei Ihren Eltern, bekommen diese das Kindergeld. Nach Ihrem Auszug steht es Ihnen zu. Einigen Sie sich mit Ihren Eltern über die Auszahlung. Im Streitfall können Sie sich an die Kindergeldkasse wenden und die Auszahlung an sich selbst beantragen.
Achten Sie darauf, dass Sie Kindergeld nur so lange beziehen dürfen, wie Sie sich wirklich in der Ausbildung befinden. Ist die Ausbildung beendet, sollten Sie dies der Familienkasse sofort melden, damit die Zahlungen eingestellt werden können. Andernfalls müssen Sie die überzahlten Beträge zurückzahlen.
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