Was Sie benötigen
- Antragsformulare
- Anspruch auf Kindergeld
So beantragen Sie rückwirkend Kindergeld
Kindergeld kann grundsätzlich nur schriftlich beantragt werden.
- Wenn Sie das Kindergeld rückwirkend beantragen wollen, geht dies ebenso auch nur schriftlich. Es genügt also nicht, wenn Sie bei der zuständigen Stelle anrufen. Falls Sie nicht in der Lage sind, einen schriftlichen Antrag zu stellen, können Sie auch eine andere Person mit der Aufgabe betrauen, die Sie dann dazu bevollmächtigen. Hierzu können Sie einen Steuerberater beauftragen.
- Fragen Sie bei der zuständigen Stelle an und fragen Sie, ob man Ihnen die Antragsformulare zuschicken kann. Anderenfalls können Sie sich die Formulare im Internet herunterladen.
- Sie können Kindergeld rückwirkend nur für die letzten vier beendeten Jahre und das aktuell laufende Jahr beantragen. Falls Ihre Ansprüche noch älter sind, sind sie leider verjährt.
- Sie müssen, nachdem Ihnen das Kindergeld gewährt wird, gemäß § 68 I EStG der Familienkasse jedwede Änderung der Verhältnisse und der Verhältnisse Ihres Kindes ohne schuldhaft zeitliche Verzögerung, mitteilen. Ihr Kind ist auch mitteilungsverpflichtet, wenn es bereits volljährig ist.
- Lesen Sie den Antragsvordruck genau durch, bevor Sie ihn ausfüllen. Welche Anlagen Sie beifügen müssen, steht auch auf dem Antragsvordruck. Füllen Sie nun den Antrag aus und unterschrieben Sie jede Seite abschließend.
- Tragen Sie alle Dokumente sorgfältig zusammen und schicken Sie Ihren Antragsunterlagen an die jeweils zuständige Bundesfamilienkasse ab.
Sie können sich an Ihren zuständigen Kindergeldbetreuer wenden, wenn Sie nachfragen wollen, wie lange es noch dauert bis Ihr Antrag beschieden wird. Seine Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem letzten Kindergeldbescheid.
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