Generell ist Kindergeld eine Elternleistung, die an das Elternteil ausgezahlt wird, bei dem Sie leben. Sind Ihre Eltern miteinander verheiratet, wird es an einen Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Die Eltern können wählen, ob der Vater oder die Mutter das Kindergeld beziehen soll. Auch wenn Sie schon volljährig sind, ändert sich am Bezug des Kindergeldes durch die Eltern nichts. Wenn Sie zu Hause ausziehen, können Sie das Kindergeld für sich beanspruchen.
Wenn Sie ausziehen, müssen Ihnen die Eltern das Kindergeld auszahlen
- Wenn Sie aus der elterlichen Wohnung oder dem Elternhaus ausziehen, haben Sie Anspruch auf Ihr Kindergeld. Die Eltern können es Ihnen überweisen oder persönlich geben. Sie können es auch mit Leistungen Ihrer Eltern verrechnen, etwa, wenn Ihnen die Eltern die Miete, die Stromrechnung oder die Versicherung für Ihr Auto bezahlen.
- Weigern sich Ihre Eltern, Ihnen das Geld zu überweisen oder zu übergeben, sollten Sie zunächst versuchen, eine gütliche Einigung zu finden. Wenn Ihre Eltern nur sehr wenig verdienen, kann dies einen tiefen Einschnitt bedeuten, wenn Sie das Kindergeld fordern. Trotzdem haben Sie einen Anspruch darauf. Vielleicht überlassen Sie Ihren Eltern für eine Übergangszeit von zwei oder drei Monaten das Geld, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich finanziell neu zu orientieren.
Der Abzweigungsantrag als letzte Möglichkeit
- Finden Sie keine einvernehmliche Lösung, können Sie einen Abzweigungsantrag bei Ihrer zuständigen Familienkasse stellen. Legen Sie dar, dass Sie ausgezogen sind und dass Ihnen die Eltern die Zahlung des Kindergeldes verweigern.
- Die Eltern werden in einem Fragebogen um eine Stellungnahme gebeten. Sie können Sie aber nicht zwingen, nach Hause zurückzukehren. Wenn Sie nachweislich woanders wohnen, bekommen Sie das Kindergeld selbst ausgezahlt.
Anders verhält es sich jedoch mit dem Unterhalt: Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, können sich Ihre Eltern für einen sogenannten Naturalienunterhalt entscheiden. Sie müssten in diesem Fall wieder nach Hause zurückziehen oder verlieren Ihren Unterhaltsanspruch. Das Kindergeld ist von dieser Regelung jedoch nicht betroffen.
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