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Wohngeld und Kindergeld - so finanzieren Sie den Auszug

Inhaltsverzeichnis

Für eine Wohnung braucht man Einnahmen.
Für eine Wohnung braucht man Einnahmen.
Leider bekommen Sie als unter 25jähriger kein Hartz IV, wenn Sie auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden können. Da stellt sich die Frage, ob Sie auch mit Wohngeld und Kindergeld eine eigene Wohnung nehmen können. So einfach ist es leider nicht, aber es gibt Möglichkeiten der Finanzierung.

Wer das Kindergeld bekommt

  • Grundsätzlich ist Kindergeld nicht Einkommen der Kinder, sondern Einkommen der Eltern. Deshalb sind die Kindergeldberechtigten auch die Eltern. Diese müssen den Kindergeldantrag stellen.
  • Wenn Sie volljährig sind und Ihre Eltern Ihnen nicht wenigstens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen, haben Sie einen Anspruch darauf, das Kindergeld zu bekommen. Dazu können Sie einen "Abzweigungsantrag" bei der Kindergeldkasse stellen. Dem müssen Ihre Eltern nicht zustimmen. Dann wird das Kindergeld direkt an Sie gezahlt - sofern die Anspruchsvoraussetzungen dafür vorliegen.

Wann Sie Wohngeld bekommen

  • Wenn Sie in einer eigenen Wohnung wohnen und kein BAföG, BAB und Hartz IV bekommen, haben Sie einen Anspruch auf Wohngeld, wenn Ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht. Die Höhe des Wohngeldes ist dabei abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrer Wohnung.
  • Wenn Sie kein Einkommen haben oder nur Kindergeld bekommen, geht die Wohngeldstelle davon aus, dass Sie Einnahmen verschweigen - niemand kann auf Dauer nur von Kindergeld leben. Ihr Wohngeldantrag würde deshalb wegen unrichtiger Angaben abgelehnt werden. Sie müssen zusätzliche Einkünfte haben - was beispielsweise auch Unterhaltszahlungen oder Naturalunterhalt sein können - damit die Wohngeldstelle Ihnen glaubt.

Wie Sie eine eigene Wohnung finanzieren können

  • Gemäss § 22 Abs. 5 SGB II können Sie auf die Wohnung Ihrer Eltern verwiesen werden, wenn Sie noch nicht 25 Jahre alt sind. Wenn es allerdings besondere Gründe gibt, die einen Verbleib in der Wohnung der Eltern unmöglich machen, ist auch unter 25 Jahren eine eigene Wohnung und der Bezug von Hartz IV möglich.
  • Es ist nicht möglich, Ihre Eltern gesetzlich zu zwingen, Sie bei sich wohnen zu lassen. Wenn Ihre Eltern Sie also "rauswerfen" und wegen fehlendem Einkommen keinen Barunterhalt leisten können, haben Sie trotzdem einen Anspruch auf Hartz IV.
  • Zunächst sind bei fehlendem eigenen Einkommen immer Ihre Eltern zum Barunterhalt verpflichtet. Auch bei BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe wird der Unterhalt als Ihr Einkommen angerechnet - ganz egal, ob Sie wirklich Zahlungen erhalten. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Ihre Eltern genug Einkommen haben, um Ihnen auch Unterhalt zu zahlen.
  • Durch die Aufnahme einer Schul- oder Berufsausbildung ergibt sich für Sie eine Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG. Das ist genug Geld, um sich damit wenigstens ein Zimmer in einer WG zu finanzieren.
  • Eine Möglichkeit für eine eigene Wohnung ist, den Bundesfreiwilligendienst zu verrichten. Viele Beschäftigungsstellen bieten dafür eine kostenlose Unterkunft an.
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