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- Steuererklärung
Kilometergeld absetzen - das sollten Sie beachten
- Mit dem Kilometergeld werden Reisekosten erstattet. Verwechseln Sie dies nicht mit der Pendlerpauschale! Hierfür hat das Finanzamt eigene Bestimmungen erlassen.
- Das Kilometergeld können Sie als Ausgabe bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuer geltend machen. Übersteigen Ihre tatsächlichen Aufwendungen den festgelegten Pauschalbetrag, gilt der Ausgabenüberschuss als Werbungskosten. Hinweise auf die Höhe der Pauschale finden Sie in der Anleitung zur Einkommenssteuererklärung.
- Die Höhe des Betrages, den Sie absetzen können, richtet sich nach dem Weg zwischen Ihrem Wohnort und der Arbeitsstätte. Unerheblich ist hierbei, ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, öffentlichen Verkehrsmitteln, in einer Fahrgemeinschaft oder mit dem PKW unterwegs sind. Entscheidend ist, dass Sie den exakten Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte angeben.
- Wichtig: Das Kilometergeld können Sie nach neuesten gerichtlichen Entscheidungen ab dem ersten Kilometer absetzen. Die bis vor Kurzem gültige 20-Kilometer-Regelung wurde gerichtlich für ungültig erklärt und rückwirkend zurückgenommen.
Alle Punkte gelten für Privatpersonen. Sofern Sie als Geschäftsperson Kilometergeld abrechnen möchten, holen Sie bitte vorher den Rat Ihres Steuerberaters ein.
Als Beiblatt zu allen Finanzamtsformularen finden Sie genaue Hinweise dazu, ob und wie Sie das Kilometergeld angeben sollen. Um ganz sicher zu sein, können Sie zusätzlich die telefonische oder persönliche Beratung eines Lohnsteuerhilfevereins in Ihrer Wohnortnähe in Anspruch nehmen.
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