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Steuererklärung bei Arbeitgeberwechsel - das sollten Sie beachten

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Termin für Steuererklärung nicht verpassen.
Termin für Steuererklärung nicht verpassen. © S._Hofschlaeger / Pixelio
Sie haben einen Arbeitgeberwechsel hinter sich gebracht und möchten nun eine Steuererklärung durchführen? Dies gestaltet sich ganz einfach, wenn Sie nur ein paar Dinge beachten.

Was Sie benötigen

  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Daten der Arbeitgeber
  • Anzahl der gearbeiteten Tage

Inhalte einer Steuererklärung nach einem Arbeitgeberwechsel

Damit Sie eine Steuererklärung nach einem Arbeitgeberwechsel auf einfache Art und Weise durchführen können, sollten Sie im Voraus ein paar Vorarbeiten durchführen:

  • Denken Sie daran, dass Sie bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel den restlichen Urlaub oder sogar Überstunden frei bekommen. Eventuell erhalten Sie eine Freistellung. Dies bedeutet, Sie müssen in der Zeit der Freistellung nicht arbeiten, erhalten aber trotzdem Ihrem Lohn. Diese arbeitsfreien Tage sollten Sie sich notieren, damit Sie diese bei der Steuererklärung angeben können.
  • Ferner sollten Sie darauf achten, dass Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, falls dieser die gezahlten Steuern nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

Die Steuererklärung erstellen

  1. Beachten Sie als erstes, dass Sie als Arbeitnehmer unter anderem die Fahrkosten von der Steuer absetzen können. Diese werden im Rahmen einer Steuererklärung in der Anlage N (Nichtselbstständige Arbeit) vermerkt. In diesem Formular können Sie alle Arbeitgeber, bei denen Sie innerhalb eines Jahres gearbeitet haben, eintragen.
  2. Hierzu müssen Sie die komplette Adresse der Arbeitgeber und die Anzahl der dort gearbeiteten Tage angeben. Ferner müssen Sie die Entfernung zum Arbeitsort eintragen. Ebenso müssen Sie in diesem Formular angeben, ob Sie mit dem eigenen PKW (Kennzeichen eintragen) oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren sind.
  3. Beachten Sie beim Eintragen der gearbeiteten Tage, dass Sie von den gearbeiteten Tagen diejenigen abziehen müssen, an denen Sie aufgrund von Urlaub, Überstunden oder einer Freistellung frei hatten (siehe erster Abschnitt).
  4. Im zweiten Schritt müssen Sie bei einem Arbeitgeberwechsel die gezahlte Einkommenssteuer angeben, indem Sie alle Einkommenssteuern zusammenzählen. Aus diesem Grund benötigen Sie die Lohnsteuerbescheinigung, um die Information zu erhalten, bei welchem Arbeitgeber Sie wie viel Steuern gezahlt haben. Achten Sie aber darauf, diese einzelnen Steuerbeträge zu addieren und im Gesamten einzutragen.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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