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Kfz-Steuer für Traktor - so kalkulieren Sie als Landwirt

Traktoren im Landwirtschaftsbetrieb sind von der Kfz-Steuer befreit.
Traktoren im Landwirtschaftsbetrieb sind von der Kfz-Steuer befreit.
Traktoren- und Schleppertreffen sind besonders im ländlichen Raum sehr beliebt. Dabei sind diese Gefährte nicht nur emissionsstark. Viele von ihnen fahren auch noch völlig zu Unrecht mit dem grünen Nummernschild. Dabei gilt die Befreiung von der Kfz-Steuer für Traktoren nur dann, wenn ein landwirtschaftlicher Zweck vorliegt. Das ist bei solchen Treffen allerdings nicht der Fall.

Wenn Sie mit einem Traktor Acker- und Grünlandstücke im Außenbereich bewirtschaften, entfällt die Kfz-Steuer. Demnach wären alle Fahrten außerhalb der landwirtschaftlichen Tätigkeit Steuerhinterziehung. Geprüft wird eine solche Einstufung später kaum noch einmal.

Keine Kfz-Steuer für Traktor im Landwirtschaftsbetrieb

  • Für die Erteilung steuerbefreiter Kennzeichen gibt es genaue Vorgaben. In jedem Fall müssen Sie Ihren Schlepper in einem landwirtschaftlichen Betrieb nutzen. Eine steuerliche Anerkennung muss dafür vorliegen.
  • Für einen Hobby-Landwirt gibt es keine Möglichkeit, sein Gefährt als "landwirtschaftliches Fahrzeug" zuzulassen. Für ihn gibt es keine Steuerprivilegien. Für einen Bauern, der einen Traktor fährt, der seit Jahrzehnten keinen Acker mehr befahren hat, unter Umständen sehr wohl.

Steuerbefreiung hängt vom Kennzeichen ab

  • Wenn Sie einen Traktor zulassen möchten, gibt es verschiedene Kennzeichen. Ein grünes Nummernschild gibt es nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Vorteile sind Steuerbefreiung und ein zulassungsfreier Anhänger. Für Ausfahrten darf das Gefährt nicht genutzt werden.
  • Für die normale Zulassung erhalten Sie ein schwarzes Nummernschild. Hier fällt Kfz-Steuer an. Jeden Anhänger müssen Sie separat zulassen, TÜV und Versicherung eingeschlossen. Der Vorteil ist sicherlich der Einsatz unabhängig vom Verwendungszweck.
  • Für einen alten Traktor können Sie auch ein Oldtimer Nummernschild erhalten. Für das sogenannte H-Kennzeichen fällt eine jährliche Steuerpauschale in Höhe von 191 Euro an (Stand 2012).
  • Eine Alternative bietet das Saisonkennzeichen. Mit dem Kennzeichen wird der Schlepper für einen von Ihnen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen. Der wird auf dem Nummernschild vermerkt. Die Zulassung ist für zwei Monate und maximal 11 Monate im Jahr möglich.
  • Möchten Sie eine Vorabsteuerberechnung vornehmen, empfiehlt sich die Website eines Finanzamtes für Verkehrsteuern. Die Berechnung erfolgt auf der Basis Nutzfahrzeuge.

Sie müssen in den Online-Rechner die Schlüssel-Nummer des Fahrzeuges und das zulässige Gesamtgewicht eingeben. Die Einbeziehung einer Anhängerberechtigung ist gleichfalls möglich. Als Ergebnis erhalten Sie die Schadstoffklasse und die Jahressteuer angezeigt.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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