Seit den 70er Jahren mussten alle neuen Traktoren mit einem Überrollbügel ausgestattet werden. Ältere Schlepper mussten mit dieser Sicherheitsausstattung nachgerüstet werden. Das geschah, weil es in der Zeit zahlreiche schwere Unfälle gab.
Traktoren in der Landwirtschaft
- Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat vorgeschrieben, dass alle Traktoren, die auf landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden, mit einem Überrollbügel ausgestattet werden müssen. Der Schutzbügel soll verhindern, dass sich der Fahrer verletzt, wenn sich der Schlepper am Hang überschlägt.
- Der Schutzbügel muss auf jeden Fall so ausgelegt sein, dass er nicht verformt, sobald der Schlepper darauf liegt. Nur so behält der Fahrer ausreichend Platz, um sich zu befreien.
- Es sind auch nur bestimmte Hersteller zertifiziert, derartige Schutzvorrichtungen herzustellen. Es ist also nicht zulässig, sich selbst einen Schutzbügel anzufertigen.
- Bei moderneren Schleppern ist ein solcher Schutzbügel bereits in der Fahrerkabine integriert. Deshalb ist er auch nicht sichtbar.
Überrollbügel für privat genutzte Schlepper
- Wird ein Traktor ausschließlich privat genutzt, ist kein Überrollbügel zwingend vorgeschrieben. Für eine Abnahme beim TÜV spielt es keine Rolle, ob ein Schutzbügel vorhanden ist.
- Diese Regelung ist insbesondere für Freunde alter Schlepper ein großer Vorteil. Die historischen Fahrzeuge werden somit nicht so stark optisch verändert.
- Sobald aber ein privat genutzter Schlepper auch für landwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, muss diese Schutzeinrichtung vorhanden sein. Darauf sollte unbedingt geachtet werden.
Es gibt auch Überrollbügel für Traktoren, die recht einfach abgebaut werden können. Bei Oldtimertreffen kann der Schutzbügel dann abmontiert werden. Beim Mähen einer Wiese kann er leicht wieder angebracht werden.
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