Im Jahr 2007 erfolgte im Rahmen der sogenannten Maut-Harmonisierung eine Reduzierung der Kfz-Steuer für Lkw auf ein EG-rechtlich zulässiges Mindestniveau. Fahrzeughalter eines Lkw können mit einer gegenüber Pkw günstigeren Fahrzeugbesteuerung rechnen. Auch der Halter eines gewerblich genutzten Pickups kann von der Lkw-Steuer profitieren.
Kfz-Steuer für Lkw - Einbeziehung von Schadstoff- und Geräuschemissionen
In Deutschland erfolgt die Besteuerung von Nutzfahrzeugen auf der Grundlage des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
- Gesetzesreformen haben dazu geführt, dass mittlerweile mehrere Aspekte die Lkw-Kfz-Steuer beeinflussen, während früher dem gesetzlich zulässigen Gesamtgewicht die Hauptrolle zukam. Neben der Tonnage kalkuliert der Gesetzgeber mit Schadstoff- und Geräuschemissionen.
- Bei leichten Fahrzeugen (Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen) wird die Kfz-Steuer weiterhin nur nach Gewicht bestimmt. Dazu werden sie in drei Gewichtsklassen (unter 2 Tonnen, 2 bis 3 Tonnen und 3 bis 3,5 Tonnen) eingeteilt.
- In Schritten von jeweils 200 Kilogramm sind Steuersätze festgesetzt. Je 200 Kilogramm sind es bei Lkw unter 2 Tonnen 11,25 €. Die restlichen beiden Steuersätze liegen bei 12,02 € beziehungsweise 12,78 €.
- Ein Kleintransporter würde bei einem Gesamtgewicht von 1,5 Tonnen 90 € kosten, bei 1 Tonne sogar nur 56 €.
Ältere Lastkraftwagen selten günstig besteuert
Für Lkw mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen werden bei der Bemessung der Lkw-Steuer die Schadstoff- und Geräuschklasse berücksichtigt.
- Steuersätze sind in 200-Kilogramm-Schritte festgesetzt. Bei einem Fahrzeug (Gewicht 40 Tonnen) macht die Lkw-Steuer bei Emissionsklasse EEV pro Jahr 556 €, bei Klasse G1 sind es 1.425 €. Zum Vergleich: Bei 3,5 Tonnen und Emissionsklasse G1 sind es 180 €, lediglich 120 € bei Klasse EEV.
- Ältere Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen kommen bei der Kfz-Steuer selten günstig weg. Denn meist erfüllen sie weder die Anforderungen der Schadstoffnormen noch diejenigen der Lärmvorschriften.
- Je 200-Kilogramm-Schritt Gesamtgewicht verlangt der Fiskus zwischen 11,25 und 63,40 €. Maximal darf die Jahressteuer 1.681 € betragen.
- Auf der Website der Oberfinanzdirektion Niedersachsen befindet sich ein Online-Rechner zur schnellen Feststellung der Lkw-Steuer für Fahrzeug und Anhänger. Zu den wenigen einzugebenden Angaben gehören die Schlüsselnummer oder die Schadstoffklasse sowie das Gesamtgewicht.
Pkw mit Lkw-Zulassung - günstiger Steuersatz möglich
Bei einem 40-Tonner-Diesel gibt es keinen Zweifel über eine Einstufung als Lkw und die entsprechende Besteuerung. Bei Mischfahrzeugen wie Kleintransportern und Pickups ist es nicht in jedem Fall so eindeutig.
- Soll ein Firmenwagen als Lkw gefahren werden, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Dazu gehören unter anderem eine Einstufung als Lkw, Ladefläche größer als Fahrgastraum, maximal 3 Sitzplätze sowie eine Trennwand zwischen Fahrgastkabine und Ladefläche. Die hinteren Seitenscheiben müssen verblendet sein.
- Pickup-Fahrzeuge mit Doppelkabine müssen gemäß einer Entscheidung durch den Bundesfinanzhof (Aktenzeichen II R 7/11) trotz Lkw-Zulassung die teurere Pkw-Steuer bezahlen
- Die steuerrechtliche Anerkennung der Einstufung als Lkw liegt in den Händen der Beamten des zuständigen Finanzamtes. Sie richten sich nach Emissionen sowie technischen Merkmalen. Die Begriffe Pkw und Lkw können sie selbstständig auslegen.
Im ungünstigsten Fall besitzt ein Halter eine Lkw-Zulassung, muss Fahrverbote mit Hänger und höhere Versicherungsbeiträge hinnehmen und bezahlt dennoch Kfz-Steuern für Pkw.
(Stand: Januar 2014)
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