Was Sie benötigen
- Führerschein Klasse L oder T
Einige Fakten zum Traktor
- Bekannte Traktor-Hersteller, wie z. B. Schlüter, John-Deere oder Fendt, statten ihre Traktoren zur schnellen Wiedererkennung mit einer bestimmten Farbkombination aus. Schlüter-Traktoren sind in der Regel rot, John-Deere grün-gelb, ein Fendt ist grün-rot, ein Deutz hellgrün und ein Traktor von New-Holland blau.
- Wer einen Traktor kauft, wird neben der Leistungskraft auch auf die Ausstattung der Kabine achten, denn der Traktor ist im Frühjahr, Sommer und der nachfolgenden Erntezeit ein viel genutzter Arbeitsplatz. Aus diesem Grund sind moderne Traktoren mit elektrohydraulischer Lenkhilfe, rahmenlosen Kabinentüren, Klimaanlagen und gefederten Fahrersitzen ausgestattet. Die Bremsen sind dafür ausgerichtet, durch eine einseitige Betätigung der Lenkbremsen kleine Kurven fahren zu können bzw. durch eine ABS-Bremsanlage komplett bremsen zu können.
- Mithilfe eines "Handgas-Regelers" lässt sich eine bestimmte Motordrehzahl festlegen, um das Fußpedal nicht ständig halten zu müssen. Um Beschlagungen der Frontscheibe zu verhindern, lässt sich diese nach vorne öffnen. Ein Traktor besitzt sehr viele Gänge, denn es muss dem Betreiber möglich sein, kleinste, gleichmäßige Fahrgeschwindigkeiten einzustellen. Acht Vorwärtsgänge und vier Rückwärtsschaltungen sind dabei keine Seltenheit.
- Zum Teil wird auch das Getriebe als hydromechanische Schaltung produziert, um Geschwindigkeiten zwischen 20 - 60 km/h zu erreichen. In der Regel werden jedoch 200 - 300 m/h für Fräsarbeiten, 3 - 10 km/h für andere Bodenbearbeitungen, 11 - 20 km/h für leichte Arbeiten und nur für Transportfahrten mehr als 20 km/h benötigt. Da ein Traktor sich nur selten im Straßenverkehr bewegt, wird ein Tachografennachweis nicht gefordert. Allerdings benötigt der Fahrer, der einen Traktor im Straßenverkehr lenkt, einen bestimmten Führerschein.
Das müssen Sie beim Fahren beachten
- In Deutschland benötigen Sie, wenn Sie einen Traktor im öffentlichen Straßenverkehr, zu dem auch Landstraßen zählen, ab dem 17. Lebensjahr (vollendete 16 Jahre), die Führerscheinklasse L. Auf einen Sonderantrag hin, könnten Sie den Führerschein Klasse L auch bereits im 16. Lebensjahr (vollendete 15 Jahre) absolvieren. Die jeweilige Fahrschule ist bei der Antragstellung behilflich.
- Mit dem Führerschein Klasse L ist es Ihnen dann erlaubt, den Traktor auch über Landstraßen zu fahren. Wenn Sie allerdings einen Anhänger mitführen, müssen Sie darauf achten, dass es sich um einen zulassungsfreien handelt. Berücksichtigen Sie auch, dass Sie, je nachdem, ob Sie mit oder ohne Anhänger fahren, unterschiedliche Geschwindigkeiten einhalten müssen. Mit dem Traktor alleine dürfen Sie bis zu 32 km/h und zusammen mit dem Anhänger nur 25 km/h schnell fahren.
- Sollten Sie einen Traktor mit stärkerer Leistung, also schnellerer Geschwindigkeit fahren wollen, wird die Führerscheinklasse L nicht mehr ausreichen. In dem Fall müssten Sie die Führerscheinklasse T absolvieren, bzw. über den Führerschein Klasse B, C oder C1 verfügen. Um bei einer stärkeren Maschine noch einen Anhänger mitzuführen, wird Ihnen sogar die Fahrerlaubnis E abverlangt.
- Grundsätzlich dürfen Sie aber zwischen 16 - 18 Jahren nur 40 km/h fahren und erst ab 18 Jahren wird Ihnen die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt. Beachten Sie auch, dass Sie nur landwirtschaftliche Fahrten unternehmen dürfen, denn außerhalb landwirtschaftlicher Zwecke ist ab einer Stundengeschwindigkeit von 32 km der Nachweis über die Führerscheinklasse C notwendig.
- Bedenken Sie, dass Sie, sobald Sie mit dem Traktor im öffentlichen Straßenverkehr fahren, der Straßenverkehrsordnung unterliegen. Da Sie mit einem Fahrzeug unterwegs sind, das oft breiter ist, als eine Straßenhälfte, sind Sie verpflichtet, Gefahrenzonen durch entgegenkommende oder hinter Ihnen fahrende Autos zu entschärfen. D. h. bei nächstmöglicher Gelegenheit, sollten Sie rechts heranfahren, um die Gegenfahrbahn zur "Vorbeifahrt", bzw. eine "Überholspur" freizugeben.
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