Wenn eine Steuerklärung abgegeben wird, taucht sehr oft die Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung auf.
Diese Versicherungen kann man bei der Steuer absetzen
- Grundsätzlich gehören die Beiträge zu Versicherungen zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. Der Gesetzgeber unterscheidet allerdings zwischen Vorsorgeaufwendungen und Sachversicherungen. Welche Versicherungen man von der Steuer absetzen kann, hängt davon ab, ob sie zu den Vorsorgeaufwendungen gerechnet werden.
- Auch wenn Sachversicherungen im Normalfall nicht im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig sind, können beruflich bedingte Beitragsanteile (Unfallversicherung auf Dienstreisen oder Arbeitsrechtsschutz) im Rahmen der Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
- Beiträge für gesetzliche und private Versicherungen, die der Vorsorge dienen (Absicherung der Lebensrisiken Tod, Unfall, Krankheit, Haftungsansprüche Dritter) lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.
- Wenn Sie die Beiträge für Versicherungen von der Steuer absetzen wollen, können Sie das bis zu einem Grenzbetrag in Höhe von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) tun.
Berufsunfähigkeitsversicherung - die Rolle einer Beitragszahlung in der Steuererklärung
- Am Allgemeinen kann man die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen.
- Sie haben dazu die Möglichkeit im Rahmen des Sonderausgabenabzuges. Allerdings werden die Beiträge aller anderen Vorsorgeversicherungen zusammengerechnet.
- Bei Erreichen eines Betrages ist für Sie als Arbeitnehmer bei 1.900 Euro Schluss mit der steuerlichen Absetzbarkeit. In vielen Fällen erreichen Sie mit den Beitragszahlungen für Ihre Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung diesen Grenzbetrag.
- Alle weiteren Beitragszahlungen, so auch die Aufwendungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, fallen sozusagen unter private Ausgaben.
- Für Selbstständige gelten hinsichtlich einem Absetzen von Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung andere Regeln. Als Verheiratete dürfen Sie unter Umständen über 9.000 Euro für Beiträge geltend machen.
Wenn Sie Steuererklärungen rückwirkend nachreichen, werden Sie möglicherweise auf die Frage, welche Versicherungen Sie absetzen können, unterschiedliche Antworten erhalten. Informieren Sie sich daher über die für das betreffende Steuerjahr geltenden Regelungen.
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