Die gesetzliche und private Unfallrente
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Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich bei der Berufsgenossenschaft versichert. Sie zahlen dafür keine Beiträge, diese übernimmt in voller Höhe der Arbeitgeber. Versichert sind alle Unfälle, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit passieren, also auch Unfälle auf dem Arbeitsweg.
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Kinder sind sowohl in der Schule und im Kindergarten als auch auf dem Weg dort hin gesetzlich versichert. Unfälle, die außerhalb dieser Zeiten passieren, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
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Tritt aufgrund eines Unfalls eine Behinderung ein, durch die die Erwerbstätigkeit eingeschränkt wird, zahlt die gesetzliche Versicherung als letzte Alternative eine Unfallrente. Mit dieser Rente, soll das verminderte Einkommen ausgeglichen werden.
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Da laut Statistik nur etwa 30% aller Unfälle im Arbeitsleben passieren, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie kann für jedes Alter – also auch für Kinder – abgeschlossen werden.
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Bei privaten Verträgen können Sie die versicherten Leistungen weitgehend selbst bestimmten. Häufig wird eine Kombination aus einer einmaligen Zahlung und einer Unfallrente gewählt. Letztere zahlt in der Regel erst ab einem Behinderungsgrad von 50%
Altersrente – gesetzlich und privat
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Jeder Arbeitnehmer zahlt Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Daneben können Selbstständige freiwillige Beiträge einzahlen, um einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente zu erwerben.
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Eine volle Altersrente gibt es ab dem 65. Lebensjahr. Ab 2012 wird diese Grenze jährlich um einen Monat angehoben, bis ein Alter von 67 Jahren erreicht wird. Darüber hinaus können ab 2012 Arbeitnehmer die 45 Jahre eingezahlt haben, auch vor dem 65. Lebensjahr die volle Altersrente beziehen. Wer vor dieser Altersgrenze Rente beantragen möchte, erhält gekürzte Bezüge.
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Bereits seit Längerem ist bekannt, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird. Aus diesem Grund gibt es immer mehr private Verträge um für das Alter vorzusorgen. Die Palette reicht von reinen Sparverträgen bis hin zu Verträgen, die monatliche Beträge, ähnlich wie eine Altersrente, auszahlen.
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Je nach dem ob der Vertrag durch staatliche Zulagen unterstützt wird oder nicht, können die Konditionen mehr oder weniger frei gewählt werden. Individuell zu vereinbaren ist in jedem Fall die Versicherungshöhe, bzw. die Rente, die durch die monatlichen Beiträge angespart wird. Das früheste Bezugsalter liegt in der Regel zwischen 60 und 65 Jahren.
Kombinationen aus den beiden Renten
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Beziehen Sie bereits eine gesetzliche Unfallrente und erreichen das Alter für die gesetzliche Altersrente, erhalten Sie nicht beide Renten in voller Höhe nebeneinander. Die weiterhin bleibende Unfallrente wird auf die Altersrente angerechnet. Diese Berechnung ist immer individuell und hängt von verschiedenen Faktoren, wie Behinderungsgrad, Alter, Einzahlungsjahre etc. ab.
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Falls Sie eine Unfallrente aus einer privaten Versicherung beziehen, erfolgt keine Anrechnung auf die Altersrente. Die Altersrente wird unabhängig von sonstigen Einkünften – unter diese Kategorie fällt die private Unfallrente – bezahlt. Allerdings müssen Sie die Vertragsbedingungen Ihrer privaten Unfallversicherung prüfen, ob die Zahlung der Unfallrente mit Bezug der Altersrente gekürzt oder eingestellt wird.
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Tritt die private Altersvorsorge ein, betrifft dies ebenfalls nicht die Renten aus den gesetzlichen oder privaten Versicherungen. Sie sind immer zusätzlich.
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Lediglich bei der Beantragung der sogenannten Grundversorgung – auch als Hartz IV bekannt - werden alle Renten, egal ob privat oder gesetzlich, angerechnet.
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