Die Gleitzone als Anreiz zur Höherbeschäftigung
- Die Gleitzone, angesiedelt zwischen einem monatlichen Einkommen von 400 und 800 Euro, soll für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Anreiz für Beschäftigungen mit voller Sozialversicherung schaffen.
- Wenn Sie als Arbeitnehmer innerhalb der Gleitzone verdienen, sind Sie vollwertig sozialversichert. Die Beiträge zu Krankenkasse, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden jedoch nicht in voller Höhe auf das Einkommen berechnet.
- Grundlage für die Berechnung Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens in der Steuerklasse 5 in der Gleitzone ist ein Faktor, der von der Bundesregierung jedes Jahr neu festgelegt wird. Dieser Faktor, in Kombination mit einer mathematischen Formel, ergibt das Einkommen, welches als Bezugsgröße dient.
- Die Berechnungsformel lautet F x 400 + (2 - F) x (tatsächliches Arbeitsentgelt - 400), den aktuellen Faktor finden Sie hier. Diese Berechnung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Steuerklasse 5.
Die Alternative zur Steuerklasse 5
- Eine Besteuerung in der Steuerklasse 5 bedeutet, dass der Ehepartner in der Steuerklasse 3 besteuert wird.
- Gerade für Arbeitnehmer in der Gleitzone ist das monatliche Netto-Einkommen in der Steuerklasse 5 frustrierend.
- Die Steuerklassenwahl 3 und 5 bewirkt, dass der Arbeitnehmer in der Steuerklasse 3 mit dem höheren Einkommen eine geringere Steuerlast hat. Bei Verheirateten bietet sich als Alternative an, dass beide in der Steuerklasse IV besteuert werden. Sinnvoll ist das allerdings nur, wenn die Einkommen nahezu identisch sind.
- Welche Besteuerung, unabhängig von der Gleitzone, für Sie interessanter ist, können Sie über diesen Einkommensrechner ermitteln.
- Legen Sie am Ende des Jahres eine Steuererklärung vor, in der Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Steuern zurückerstattet zu bekommen. Das mindert dann ein wenig den Wermutstropfen der unterjährigen hohen Besteuerung.
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