2 Nebenjobs führen gegebenenfalls zu Sozialversicherungspflicht
- Es ist unstrittig, dass die Lebenshaltungskosten schneller und stärker steigen, als Löhne und Gehälter. Für viele Menschen bedeutet dies die Notwendigkeit, einen Nebenjob anzunehmen. Laufen die Kosten komplett aus dem Ruder, können auch 2 Nebenjobs notwendig werden.
- Besteht eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, so ist der Nebenjob bis zu 400 Euro für Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, die Steuern werden pauschal vom Arbeitgeber übernommen. Dies ist völlig losgelöst von der Höhe Ihrer Hauptsbeschäftigung. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihr Einkommen 1.200 oder 12.000 Euro beträgt.
- Zu unterscheiden ist allerdings, wenn Sie 2 Nebenjobs haben.
- Bei zwei Nebenjobs wird der zweite Nebenjob sofort mit der hautpberuflichen Tätigkeit zusammengeführt und es fallen Sozialabgaben und Steuern für die Gesamtsumme an.
Bei zwei Minijobs fallen Steuern an
- Nicht jeder Arbeitnehmer hat eine Hauptbeschäftigung und 2 Nebenjobs.
- Haben Sie keine Hauptbeschäftigung, sondern nur zwei Minijobs, ist die Gesamtsumme der Einkünfte ausschlaggebend. Überschreitet das Einkommen in der Summe 400 Euro monatlich, werden Steuern und Sozialabgaben innerhalb der Gleitzone fällig.
- Die Sozialabgaben in der Gleitzone werden vom Arbeitgeber in normaler Höhe getragen, der Arbeitnehmeranteil steigt linear mit dem Einkommen an, bis ab einem Einkommen von 800 Euro die Beitragsparität zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hergestellt ist.
- Bei einer Hauptbeschäftigung und 2 Nebenjobs findet die Gleitzonenregelung Anwendung, wenn das Einkommen der Hauptbeschäftigung über 400 Euro liegt, die Einkommen der Nebenbeschäftigungen die Differenz bis zu 800 Euro nicht überschreiten. Steuern werden gemäß der Vorgaben der Steuerkarte ganz normal abgeführt.
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