So lagern Sie als Mieter Ihre gelben Säcke richtig
- Ihr Vermieter ist generell NICHT verpflichtet, Ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen Sie Ihre gelben Säcke lagern können. Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter haben, lässt sich trotzdem oft eine Regelung finden.
- Das führt im Umkehrschluss dazu, dass Sie einen passenden Raum finden müssen. Sehr gut geeignet sind Garagen. Auch von Ihnen privat genutzte Kellerräume können genutzt werden. Allerdings sollten Sie hier Vorsorge treffen, dass von den Säcken keine Geruchsbelästigung für andere Mieter ausgeht.
- An den öffentlichen Straßen oder privaten Plätzen, die Ihnen nicht gehören, dürfen Sie die Säcke nicht über Wochen lagern. Das liegt zum einen daran, dass diese das Ortsbild deutlich negativ prägen, zum anderen sind die dünnen Säcke hier auch ein Spielball des Wetters. Zusätzlich werden sie regelmäßig von Tieren zerfetzt, sodass sich die gesammelten Verpackungen über die ganze Straße verteilen können.
So verhindern Sie Probleme bei der Lagerung Ihrer gelben Säcke
- Ein oft beklagtes Problem ist eine entstehende Geruchsbelästigung bei längerer Lagerung. Dieser können Sie allerdings recht leicht entgegenwirken. Hierfür ist es lediglich notwendig, zu entsorgendes Verpackungsmaterial von Essensresten zu befreien.
- Vor allem bei der Lagerung in Kellerräumen können Sie so böse Überraschungen vermeiden. Mäuse und Ratten haben einen sehr feinen Geruchssinn. Haben diese erst den Weg in Ihren Keller gefunden, müssen Sie nicht nur mit Löschern in den Säcken rechnen. Zusätzlich beschädigen diese kleinen Nager auch gern Kabel von gelagerten elektronischen Geräten und vieles mehr.
- Eine Alternative zum Sack ist die gelbe Tonne, die in immer mehr Gemeinden kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Hier können Sie alles, was vorher in den gelben Sack gehörte, wie bei der Restmülltonne auch, direkt entsorgen, sodass das Lagerproblem nicht weiter besteht.
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