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Gebäudeversicherung als Mieter bezahlen - so ist es richtig

Feuerrisiko absichern - Gebäudeversicherung bezahlt der Mieter
Feuerrisiko absichern - Gebäudeversicherung bezahlt der Mieter
In der Betriebskostenverordnung ist festgelegt, welche Versicherungen Sie als Mieter mittragen müssen. Dazu gehört unter anderem die Gebäudeversicherung, deren Kosten Sie anteilig bezahlen müssen. In der Betriebskostenabrechnung können Sie dann feststellen, welche Versicherungskosten tatsächlich angefallen sind.

Als Mieter sind Sie verpflichtet, regelmäßig und vereinbarungsgemäß Miete zu zahlen. Einmal jährlich erreicht Sie zum Ausgleich eventueller offener Mietkosten die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters. 

Als Mieter die Kosten einer Gebäudeversicherung bezahlen

Die Betriebskostenabrechnung ist regelmäßig Grund für Streitigkeiten für Mieter und Vermieter. Nicht selten landet ein Rechtsstreit beim Gericht. 

  • Ihre Verpflichtung als Mieter zur Bezahlung von Betriebskosten ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 13).
  • Hier werden zu den Betriebskosten ausdrücklich die Kosten der Haftpflicht- und Sachversicherung genannt, welche vom Vermieter auf Mieter umgelegt werden dürfen.
  • Zu den namentlich aufgeführten Kosten gehören die Aufwendungen für eine Versicherung des Gebäudes gegen die Risiken Feuer, Wasser Sturm sowie sonstige Elementarereignisse. Den Betriebskosten zugehörig sind gleichfalls die Gebäudeversicherung, die Glasversicherung sowie die Haftpflicht für den Öltank und den Aufzug.  

Vermieter muss das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten

  • Die Gebäudeversicherung ist Bestandteil der Sachversicherungen. Sehr oft werden für Gebäude mehrere Versicherungen abgeschlossen, die es als sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung preisgünstiger im Paket gibt.
  • Dennoch müssen Sie als Mieter nicht alle Kosten für eine Gebäudeversicherung bezahlen. Ihr Vermieter muss bei allen seinen Versicherungswünschen immer das Wirtschaftlichkeitsgebot im Blick haben.
  • So darf er Ihnen bestimmte Risikoabsicherungen gar nicht in Rechnungen stellen. Bei der Wahl der Versicherung hat er sich an den durchschnittlichen Versicherungskosten zu orientieren.
  • Wohnen Sie beispielsweise in Berlin, ist es nicht statthaft, Ihnen die Kosten für eine Versicherung gegen Erdbeben aufzubürden. Kosten einer Erdbebenversicherung kann der Vermieter nur auf Sie umlegen, wenn die Mietwohnung in einer erdbebengefährdeten Region liegt.
  • Eine Öltank-Versicherung (Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) hat bei Ihnen in der Abrechnung nichts zu suchen, wenn Sie an eine Gaszentralheizung angeschlossen sind.  
  • Wenn Sie als Mieter für eine Gebäudeversicherung zur Kasse gebeten werden, prüfen Sie deren Kosten. Diese dürfen nicht mehr als 20 Prozent über den allgemein üblichen Beträgen für gleichwertige Gebäudeversicherungen liegen. Sie brauchen als Mieter keine überhöhten Kosten zahlen.  

Ihre Betriebskostenabrechnung sollten Sie nicht nur wegen der Kosten für die Gebäudeversicherung unter die Lupe nehmen. Oftmals verstecken sich weitere nicht zulässige Beträge in der Abrechnung.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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