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Führerschein mit 17 im Ausland gültig? - Beachtenswertes

Inhaltsverzeichnis

Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich.
Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich.
Der Führerschein mit 17 ist eine ausgesprochen sinnvolle Angelegenheit. Sie können auf Deutschlands Straßen unter der Aufsicht einer Begleitperson üben, was Sie in der Fahrschule gelernt haben. Im Ausland ist Ihre Erlaubnis jedoch nicht überall gültig.

Seit dem 01.01.2011 ist das begleitete Autofahren erlaubt, wenn Sie 17, aber noch keine 18 Jahre alt sind. Der Gesetzgeber hat das Mindestalter für die Führerscheinklassen B und BE auf 17 Jahre abgesenkt.

Führerschein mit 17 nur mit Begleitperson

  • Um den Führerschein bereits mit 17 zu nutzen, dürfen Sie nur in Begleitung fahren. Ihre Begleitperson muss in der Bescheinigung eingetragen sein.
  • Besitzen Sie bereits einen ausländischen Führerschein und sind erst 17 Jahre alt, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen, zum begleiteten Fahren ab 17 zugelassen zu werden. Im Einzelfall kann es sein, dass Sie noch eine Prüfung ablegen müssen. Ein unmittelbarer Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Wird Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht anerkannt, müssen Sie in Deutschland die Prüfbescheinigung zusätzlich erwerben.

Im Ausland macht nur Österreich eine Ausnahme

  • Im Ausland wird Ihr Führerschein mit 17 nicht anerkannt. Es handelt sich auch nicht um einen richtigen Führerschein. Sie erhalten nur eine Prüfbescheinigung als Führerscheinersatz. Im Ausland wird dieses Dokument nicht als Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis bewertet.
  • Eine Ausnahme gilt jedoch für Österreich. Österreich erkennt Ihre Prüfbescheinigung an. Sie dürfen dort also mit 17 bereits Auto fahren. In Österreich gibt es die vergleichbare „vorgezogene Lenkerberechtigung". Alle anderen EU-Staaten erkennen Ihre Prüfbescheinigung nicht an. Dort beträgt das Mindestalter nach wie vor 18 Jahre. Daran ändert auch der Binnenmarkt nichts. (Stand Mai 2014)

Alte Fahrerlaubnisse bleiben gültig

  • Die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG gibt zwar vor, dass die Führerscheine aller EU-Staaten in den anderen EU- und EWR-Staaten anzuerkennen sind. Die Staaten dürfen vom Fahrer bei einer Kontrolle weder die Vorlage des neuen Plastikführerscheins noch eine Übersetzung des alten Führerscheins fordern. Die Richtlinie bezieht sich aber nicht auf die Prüfbescheinigung für das Autofahren mit 17.
  • Der internationale Führerschein ist ein zusätzliches Dokument zu Ihrem nationalen Führerschein und soll es der Behörde im Ausland lediglich erleichtern, Ihre Fahrberechtigung zu überprüfen. Auch insoweit sind Sie nicht verpflichtet, einen solchen mit sich zu führen. Mit 17 bekommen Sie diesen Führerschein jedoch noch nicht ausgehändigt.

Wenn Sie also als 17-Jähriger mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie vor dem Übertreten der Grenze einen Fahrerwechsel durchführen. Dann muss Ihre Begleitperson das Steuer übernehmen. Lediglich für Österreich gilt die besagte Ausnahme.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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