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Alter Führerschein in Spanien gültig?

Mit dem neuen Führerschein im Kartenformat dürfen Sie in Spanien auf jeden Fall fahren.
Mit dem neuen Führerschein im Kartenformat dürfen Sie in Spanien auf jeden Fall fahren.
Sie planen Ihren nächsten Urlaub in Spanien und fragen sich, ob Ihr alter Führerschein dort gültig ist? Hier gilt es, ein paar Dinge zu beachten.

Allgemeines zum deutschen Führerschein

  • Wenn Sie nach dem 31. Dezember 1998 Ihren Führerschein gemacht haben, haben Sie ihn im klassischen Kartenformat nach EU-Norm bekommen. Alle Daten sind im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie problemlos in Spanien ein Auto fahren.
  • Für alle, die Ihre Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, ist Ihr Schein aus Papier (rosa bzw. grau, wenn noch älter). Ihr alter Führerschein bleibt nach wie vor gültig. Die Klassen C und CE (alt: 3) können jedoch befristet sein.
  • Wenn Sie bis zum 19. Janaur 2033 Ihren alten Schein umtauschen, werden in Ihrer neuen Fahrerlaubnis die Klassen eingetragen, die den Alten entsprechen.

Weitere Informationen und Auskünfte zu Ihrer Fahrerlaubnis erhalten Sie entweder bei der zuständigen Behörde oder beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Ihr alter Führerschein wird in Spanien grundsätzlich anerkannt

  • Wenn Sie einen Führerschein im Kartenformat haben, wird dieser in Spanien auf jeden Fall akzeptiert. Denn dieses Kartenformat entspricht der EU-Norm und wird daher in allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.
  • Eine Ausnahme besteht bei Fahrerlaubnissen, deren Inhaber noch keine 18 Jahre alt sind sowie für die Klassen M, L, S und T, denn diese sind nur in Deutschland gültig.
  • Aber auch Ihr alter Führerschein ist in Spanien gültig, wenn Sie dort nur zu Besuch sind, also Ihren Urlaub dort verbringen. Wohnen Sie allerdings in diesem Land, sollten Sie Ihre alte Fahrerlaubnis gegen das neue Kartenformat mit EU-Norm eintauschen.
  • Die Gültigkeit Ihrer alten Fahrerlaubnis kann dennoch abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung Ihres Führerscheins ausgesprochen wurde. Dann ist die Fahrerlaubnis erst wieder in Deutschland und anderen EU-Ländern gültig, wenn Sie diese verbüßt haben.
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