Grauer Führerschein innerhalb der EU
- Innerhalb der EU und des EWR muss Ihr grauer Führerschein überall akzeptiert werden. Dies ergibt sich aus der EU-Richtlinie 91/439/EWG, die durch die EU-Kommission in einer Entscheidung vom 21.02.2000 bestätigt wurde.
- Zum EWR zählen neben den EU-Mitgliedsstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen. In diesem Gebiet können Sie auch rosa Führerscheine und alte DDR-Dokumente noch verwenden.
- Alle deutschen Führerscheine sind ohne Übersetzung gültig. Falls Sie aber langwierige Diskussionen in den entlegenen Winkeln des EU-Gebiets vermeiden möchten, sollten Sie eine mehrsprachige Übersetzung mitführen. Eine Übersetzung finden Sie im Internet zum Download.
Autofahren im übrigen Ausland
- Außerhalb der EU und des EWR bestehen unterschiedliche Regelungen über die Gültigkeit deutscher Führerscheine generell und natürlich auch die Akzeptanz grauer Führerscheine.
- Informieren Sie sich vor Ihrer Reise am besten auf der Website der Deutschen Botschaft des Ziellandes über die dortigen Vorschriften.
- Während Sie etwa in der Schweiz und in der Türkei keine Schwierigkeiten zu erwarten haben, brauchen Sie in vielen anderen Ländern einen internationalen Führerschein. Diese mehrsprachige Übersetzung der Fahrerlaubnis ist immer nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein gültig.
- Den internationalen Führerschein können Sie unproblematisch und schnell bei der Fahrerlaubnisbehörde bekommen, wenn Sie schon im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
- Wenn Sie dagegen mit dem rosa oder grauen Exemplar einen internationalen Führerschein beantragen möchten, müssen Sie gleichzeitig auf den Kartenführerschein umsteigen. Falls Ihr Führerschein von einer anderen Behörde stammt als der jetzigen Antragsstelle, brauchen Sie dafür eine Karteikartenabschrift der Ursprungsbehörde. Weiterhin müssen Sie in jedem Fall Ihren Reisepass oder Personalausweis mit Meldebescheinigung und ein biometrisches Passbild vorlegen.
- Der internationale Führerschein wird Ihnen für drei Jahre ausgestellt, die Gebühren betragen 14 Euro (Stand 2012).
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