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Welchen Führerschein für welches Alter?

Inhaltsverzeichnis

Ein Quad bietet ein besonderes Fahrgefühl.
Ein Quad bietet ein besonderes Fahrgefühl.
Der Führerausweis, auch Führerschein genannt, ist eine amtlich bestätigte Urkunde. In Deutschland ist das Lenken und Fahren eines Kraftfahrzeugs nur mit dieser Fahrerlaubnis gestattet. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Auto, einen Lkw, ein Kleinkraftrad, ein Quad, ein Trike oder ein landwirtschaftliches Fahrzeug handelt. Je nachdem um welches Kraftfahrzeug es sich handelt, kann ein Führerschein-Unterricht bereits mit einer Sondererlaubnis im Alter von 16 Jahren begonnen und mit 17 Jahren abgeschlossen werden.

Was Sie benötigen

  • ggf. Sondergenehmigung vom Amt
  • ggf. Genehmigung der Eltern
  • ggf. Begleitperson

Der Führerschein gehört im Alter von 18 schon fast dazu

  • Wer wünscht sich zu seinem 18. Geburtstag nicht, den Führerschein in Empfang nehmen zu können? Damit dieser Traum in Erfüllung geht, sollten Sie sich frühzeitig um die Ausbildung kümmern. Etwa sechs Monate vor dem 18. Geburtstag ist es möglich, sich zum Unterricht anzumelden, denn laut Gesetz darf die theoretische Prüfung bereits drei Monate vor der Volljährigkeit abgelegt werden. Mit der praktischen Prüfung werden Sie bis zu einem Monat vor der Volljährigkeit warten müssen, um den Führerschein absolvieren zu können. Da Sie die vorzeitige Führerscheinprüfung behördlich beantragen müssen, sollten Sie rechtzeitig Ihre Papiere zusammen tragen.
  • Bei der behördlichen Antragstellung wird Ihnen Ihre Fahrschule sicherlich behilflich sein. Reichen Sie zur Antragstellung jeweils eine Kopie Ihres Personalausweises beziehungsweise Ihres Reisepasses ein. Wenn Sie die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, L, AM oder T machen möchten, benötigen Sie Ihre Sehtest-, sowie Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung. Falls Sie die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E absolvieren möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Arzt-Zeugnis über Ihre körperliche sowie geistige Eignung. Neben der Bestätigung Ihrer amtlichen Meldebehörde benötigen Sie noch ein aktuelles biometrisches Passfoto. Um den Führerschein B, BE, C1, C1E vor einem Alter von 18 Jahren zu erhalten, werden Sie noch die Personalien, die Unterschrift, den Personalausweis und Führerschein Ihrer Begleitperson einreichen müssen.
  • Nun stellt sich die Frage, welche Kraftfahrzeugsklasse Sie benötigen, um zum Beispiel ein Auto fahren zu dürfen. Früher kannte man die Führerscheinklasse Nummer 3 und wusste, dass man damit ein Auto steuern durfte. Doch was entspricht heute, nach der EU-Regelung  dieser Führerscheinklasse?  Seit dem 19. Januar 2013 gilt im Vergleich zur früheren Klasse 3 die Führerschein-Klassen-Kombination B, BE, C1 und C1E. Der Führerschein mit der Klasse B, im Zusammenhang mit BE, erlaubt das Fahren einer Kombination. Das heißt, Sie dürfen damit ein Zugfahrzeug mit Anhänger lenken. Der Anhänger darf 750 Kilogramm wiegen. Die Klasse C1E erlaubt die Fahrt sogar mit einem Anhänger beziehungsweise Sattelanhänger von mehr als 3500 Kilogramm. Die Gesamtkombination C1 und B begrenzt den Führerschein bis zum 50. Lebensjahr. Anschließend werden Sie zur Verlängerung alle fünf Jahre eine augenärztliche Begutachtung nachweisen müssen.

Diese Führerscheine sind ab 16 Jahren möglich

  • Im Alter von 15 Jahren dürfen Sie ein einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, also ein Mofa, fahren, das höchstens 25 Stundenkilometer fahren kann und 50 Kubikzentimeter Hubraum misst. Für das Mofa benötigen Sie keinen Früherschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Die bekannten vierrädrigen Quads, mit einem Hubraum bis zu 50 Kubikzentimeter, dürfen Sie mit einem EU-Führerschein Klasse S ab einem Alter von 16 Jahren fahren. Achten Sie darauf, dass Sie einen Helm benutzen müssen. Einen Quad mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter darf nur mit dem Führerschein B, BE, C1 und C1E ab 18 Jahren gefahren werden.
  • Mit 16 Jahren dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse AM einen Roller oder auch ein Quad fahren, dessen Höchstgeschwindigkeit 45 Stundenkilometer nicht überschreitet. Auch Krafträder, deren Hubraum 125 Kubikzentimeter und 11 Kilowatt Motorleistung einhalten, dürfen Sie im Alter von 16 Jahren steuern, wenn Sie den Führerschein Klasse A1 besitzen. Dreirad-Kraftfahrzeuge, die Sie mit 16 Jahren und dem Schein A1  fahren dürfen, müssen den Hubraum mit 50 Kubikzentimetern und die Leistung mit 15 Kilowatt begrenzen.
  • Anders dagegen sieht es mit der Klasse A aus, die das Fahren von Motorrädern über 50 Kubikzentimetern Hubraum erlaubt. Diese dürfen Sie erst ab 24 Jahren fahren, es sei denn, Sie können nachweisen, die Führerscheinklasse A2 seit mindestens zwei Jahren zu besitzen.  Die Klasse A2 gestattet das Führen von Krafträdern mit maximal 35 Kilowatt Motorleistung und kann mit 18 Jahren erworben werden. Grundsätzlich können Sie sich vermerken, dass die Führerschein-Klassen A, A1, A2 und AM die Zwei-, Drei- und Vierrad-Räder betreffen und Sie diese mit 16 Jahren fahren dürfen, wenn der jeweilige Führerschein vorliegt und das Gefährt die 45-Stundenkilometer-Geschwindigkeit nicht überschreitet.
  • Führerscheine der Klassen B gelten für Autos, Führerscheine der Klasse C gelten für Lkw. Diese beiden Führerscheingruppen dürfen erst mit dem 18. Lebensjahr erworben werden. Zwar können Sie die Lkw-Führerscheine  (Klasse C) mit 18 Jahren erwerben, aber erst mit 21 Jahren gewerblich nutzen. Anders ist es bei den Führerscheinen der Klasse D, die eine Busfahrerlaubnis beinhalten. Diese können Sie erst mit 21 Jahren absolvieren.
  • Im landwirtschaftlichen Bereich findet der Führerschein Klasse L für Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern seine Anwendung. Diesen Führerschein können Sie ebenfalls mit 16 Jahren erwerben. Die Baubranche, die ebenfalls Zugmaschinen zum Einsatz bringt, erfordert für diese die Führerscheinklasse T. Alle Zugmaschinen bis zur Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern dürfen Sie mit 16 Jahren fahren, während die Maschinen, die bis zu 60 Stundenkilometer einsetzbar sind, erst ab 18 Jahren geführt werden dürfen.
  • Unter dem Begriff "BF 17" ist ein Modell bekannt, das es 17-Jährigen ermöglicht, den Führerschein BE beziehungsweise B zu erhalten. Damit verbunden ist, wie oben bereits erwähnt, dass eine bestimmte Begleitperson während der Fahrten anwesend sein muss. Die Begleitperson muss selbst seit mindestens fünf Jahren über den Führerschein verfügen, über 30 Jahre alt sein und keine, höchstens drei, Punkte im Flensburger Zentralregister aufweisen. Mit Einwilligung der Eltern kann der Unterricht dann mit 16,5 Jahren begonnen werden, um den Führerschein mit 17 Jahren zu vollenden.
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