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Führerschein - im Ausland machen, in Deutschland fahren
- Sie sollten sich unbedingt vorab informieren, wann der ausländische Führerschein überhaupt in Deutschland gilt und in welchen Fällen das nicht so ist. Unkenntnis kann Sie nicht vor einer Strafe bewahren.
- Wenn Sie beispielsweise als Austauschschüler oder Aupair ins Ausland (USA, Australien, Canada, usw.) reisen und dort dort im Ausland den Führerschein machen, können Sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen hier umschreiben lassen. Sie müssten dann dort mindestens für 185 Tage einen Wohnsitz vorweisen und dort einen vollwertigen, d.h. nicht eingeschränkten Führerschein machen. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt haben Sie das Recht in Deutschland sechs Monate lang den Führerschein zu nutzen. Gerechnet wird übrigens ab dem Zeitpunkt Ihrer Rückreise. Anschließend müssen Sie Ihren Führerschein, den Sie im Ausland gemacht haben, hier umschreiben lassen. Ohne Umschreibung dürfen Sie in Deutschland keineswegs weiterfahren. Hierzu muss Ihre ausländische Fahrlizenz noch gültig sein, und Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Reisen Sie für eine kürzere Zeit als 185 Tage ins Ausland, so wird Ihr Führerschein, den Sie im Ausland gemacht haben, nicht anerkannt. Abgesehen davon ist in vielen ausländischen Staaten vorausgesetzt, dass Ihr Aufenthalt ein halbes Jahr, teilweise auch ein Jahr beträgt. Seien Sie vorsichtig: Nutzen Sie Ihren Führerschein, den Sie im Ausland gemacht haben, unter diesen Umständen in Deutschland, werden Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft, und die Haftpflichtversicherung wird Sie in Regress nehmen.
- Für den Führerschein, den Sie im EU-Ausland gemacht haben, gelten die selben Regelungen wie im restlichen Ausland, mit dem Unterschied, dass Sie den Führerschein nicht umschreiben lassen müssen, um hier zu fahren. Dauert Ihr Aufenthalt weniger als 185 Tage, ist Ihr im Ausland gemachter Führerschein hier ungültig, weil Sie ihn an einem Ort erworben haben, an dem Sie keinen „ordentlichen Wohnsitz“ haben. Der ordentliche Wohnsitz setzt voraus, dass Sie dort mindestens 185 Tage leben, das weisen Sie durch eine persönliche oder auch eine berufliche Bindung zum Ort nach.
- In folgenden Konstellationen dürfen Sie Ihren ausländischen Führerschein nicht in Deutschland benutzen, bzw. umschreiben lassen: Ihnen wurde bereits ein Fahrverbot auferleg, der Führerschein wurde Ihnen bereits entzogen, Sie müssen zu einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung), Sie haben schon ein endgültiges Fahrverbot erhalten. In diesen vier Fällen dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug führen, völlig gleichgültig, ob Sie Ihren Führerschein im Ausland gemacht haben.
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