Wer mit einem Freistellungsantrag Erfolg haben wird
- Mit einem Freistellungsantrag können sich bestimme Personengruppen von den GEZ-Gebühren, die auch unter den Begriff "Rundfunkgebühren" fallen, befreien lassen.
- Zu diesen Personengruppen gehören Personen, die Hartz IV, Arbeitslosengeld II oder Leistungen der Sozialhilfe sowie nach dem Asylbewerberschutzgesetz empfangen. In der Regel werden diese Personengruppen erst gar nicht angeschrieben, sodass ein Freistellungsantrag unnötig ist. Die GEZ erhält die Daten der Personen, die sich in diesem Kreis befinden.
- Auch Personen, die eine Grundsicherung im Alter oder bei einer Erwerbsminderung und Menschen, die eine Hilfe zur Pflege bzw. Pflegezulagen erhalten, können von den Gebühren befreit werden. Außerdem sind auch Menschen ab 18 Jahren, die in einer stationären Einrichtung leben befreit.
- Des Weiteren fallen auch Schüler, Auszubildende und Studenten unter die Freistellung, solange sie eine Förderung wie beispielsweise BAB, Ausbildungs- oder Wohngeld oder BAföG erhalten. Wenn Sie unter diese Personengruppe fallen, müssen Sie dem Amt die Bescheide vorlegen, die belegen, dass Sie eine Förderung erhalten.
- Eine weitere Personengruppe, die von Gebühren befreit sind, sind Menschen, die die Dienste des Fernsehens oder Rundfunk nicht nutzen können. Dazu zählen zum Beispiel Taubblinde. In diesem Falle ist eine Bescheinigung vom Arzt notwendig.
Weitere wichtige Infos zur Freistellung bei der GEZ
- Wenn Sie nicht in diese Personengruppen fallen, werden Sie wenig Chancen haben, den Freistellungsantrag bei der GEZ genehmigt zu bekommen. Allerdings gibt es auch Ermäßigungen für bestimmte Personen. Dazu gehören Menschen mit Behinderungen eines Grades ab 80 Prozent sowie Menschen mit einer Seh- oder Gehörbehinderung ab 60 Prozent.
- Der Freistellungsantrag kann online ausgefüllt werden. Dann muss er ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Adresse, an die der Antrag geschickt werden muss, lautet: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.
- Neben dem Antrag müssen die Belege für die Freistellung zugelegt werden. Dabei reicht keine herkömmliche Kopie aus! Entweder schicken Sie das Original oder eine beglaubigte Kopie mit.
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