Was Sie benötigen
- Antragsformular
- Bescheinigung
Um eine GEZ-Befreiung erfolgreich durchzusetzen, müssen Sie sich erst einmal vergewissern, dass Sie eine der dafür nötigen Voraussetzungen erfüllen. Zu der Personengruppe, die für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren in Frage kommt, gehören unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Studenten, die Bafög erhalten und nicht mehr in der elterlichen Wohnung wohnen, Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis (Vermerk R/F) oder natürlich Personen, die weder ein Rundfunk-, noch ein Fernsehgerät besitzen. Beachten Sie dabei, dass Laptops mit einer integrierten TV-Karte oder ein Radiogerät im Auto, ebenfalls anzumelden sind.
Was auf der Seite der GEZ jedoch nicht erklärt wird, ist der Tatbestand, dass Deutsche, die zeitweise im Ausland arbeiten, ebenfalls von der Gebühr befreit werden können. Interessant ist dies für Studenten, die beispielsweise ein Auslandspraktikum absolvieren und ansonsten keine Berechtigung zu einer Befreiung von der GEZ-Gebühr haben.
Die erfolgreiche Freistellung von der Zahlung der GEZ-Gebühr
- Von den Rundfunkgebühren können Sie nur per Antrag befreit werden. In diesem Antrag müssen bestimmte Informationen eingetragen werden. Ebenfalls erforderlich ist eine Bescheinigung über Ihren jeweiligen Leistungsbezug oder, im Falle eines Auslandsaufenthaltes, der ausländische Arbeitsvertrag. Dabei muss es sich um eine spezielle "Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ" oder um eine beglaubigte Kopie handeln.
- Tragen Sie als erstes Ihre Teilnehmernummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Anmeldung oder auf dem Kontoauszug Ihrer Bank. Wird der Betrag nicht abgebucht, finden Sie die Nummer auf dem Quittungsbeleg Ihrer Einzahlung.
- Natürlich dürfen auf Ihrem Befreiungsantrag Ihre vollständigen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum, sowie Angaben zu den angemeldeten Geräten, nicht fehlen.
- Eine Einsendung des GEZ-Befreiungsantrages muss unbedingt per Post an die GEZ in 50656 Köln erfolgen, da Ihre Originalunterschrift vorliegen muss. Außerdem will die GEZ Ihre Bescheinigungen im Original sehen.
- Das Antragsformular können Sie auf der Homepage der GEZ online komplettieren und anschließend ausdrucken.
- Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat nach Ihrer Antragsstellung.
Zusätzlicher Vorteil einer GEZ-Befreiung
- Wird Ihr Antrag auf GEZ-Befreiung bewilligt, können Sie die Bescheinigung über die Befreiung dazu verwenden, Ihre Telefonkosten ebenfalls zu reduzieren. im Falle eines Telefonanschlusses bei der Telekom, wird Ihnen nämlich bei Vorlage dieser Bescheinigung der so genannte Sozialtarif gewährt, der deutlich günstiger ist.
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