Das Arbeitslosengeld 1 reicht der GEZ nicht
- Die GEZ möchte möglichst viele Gebührenzahler haben, daher wurde beschlossen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld 1 keine Befreiung von den Gebühren erhalten. Dennoch gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, zumindest für einen begrenzten Zeitraum eine Gebührenbefreiung zu bekommen.
- Wenn Sie beispielsweise Bauarbeiter sind und Ihre Firma ist während der Wintermonate geschlossen, dann könnten Sie zwar Arbeitslosengeld 1 erhalten, aufgrund des zu geringen Einkommens könnte Ihre Familie in den Genuss von Hartz IV gelangen, was wiederum in den Wintermonaten für eine Befreiung der GEZ-Gebühren reichen würde.
An die GEZ sind Bedingungen geknüpft
- Erhalten Sie zu Ihrem Arbeitslosengeld 1 noch weitere Sozialleistungen wie Wohngeld und Kindergeldzuschlag, so können Sie ebenfalls einen Antrag auf Befreiung bei der GEZ beantragen. Lebt in Ihrer Familie eine Person, welche zu 80 % schwerbehindert ist und nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, so muss diese beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung des Merkzeichens „RF“ stellen. Sobald das Merkzeichen „RF“ bewilligt wurde, brauchen Sie automatisch keine GEZ-Gebühren mehr zahlen.
- Das Arbeitslosengeld 1 alleine reicht nicht aus. Es kann beispielsweise passieren, dass das Arbeitslosengeld 1 für den Unterhalt Ihrer Familien nicht ausreicht. Wenn Ihnen das Amt zusätzlich einen Zuschuss nach dem Arbeitslosengeld 2, besser als Hartz IV bekannt, bewilligt, so brauchen Sie ebenfalls keine GEZ-Gebühren mehr zahlen. Der Nachteil hierbei besteht allerdings in der Tatsache, dass die Befreiung alle sechs Monate neu beantragt werden muss.
- Erhält eine Person in Ihrem Haushalt Grundsicherung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, so recht dieser Zustand ebenfalls aus, um von der Bezahlung der GEZ-Gebühren befreit zu werden.Es ist immer wichtig, dass mindestens eine Person in Ihrem Haushalt weitere Sozialleistungen erhält. Dann können Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in den Genuss der Befreiung der Gebühren der GEZ kommen.
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