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GEZ-Befreiung für Studenten - so kann es klappen

Inhaltsverzeichnis

Mit einem Antrag auf Befreiung sparen Sie sich die GEZ-Gebühren!
Mit einem Antrag auf Befreiung sparen Sie sich die GEZ-Gebühren!
Studenten sind grundsätzlich knapp bei Kasse. Rundfunkgebühren, die regelmäßig anfallen, sind daher eine zusätzliche Belastung für die jungen Menschen. Aber es gibt eine GEZ-Befreiung! Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie hier.

Was Sie benötigen

  • aufgefüllten Antrag auf Befreiung
  • (amtlich beglaubigte) Kopien von Bewilligungen oder des Schwerbehindertenausweises

Das gilt grundsätzlich bei der GEZ

  • Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Medien verlangt auch von Studenten die Gebühren.
  • Für jeden Haushalt, in dem Rundfunkgeräte vorhanden sind, fallen die Kosten an.
  • Zu den Rundfunkgeräten zählen Fernseher, Radio, Computer und UMTS-fähige Handys.
  • Ab 2013 gelten neue Regeln bei der GEZ: Egal wie viele Personen in einem Haushalt leben und welche Geräte dort vorhanden sind, die monatliche Gebühr von 17,98€ gilt nun für jeden.

So klappt eine Befreiung für Studenten

Studenten, die noch zu Hause wohnen und weniger als 281€ im Monat zur Verfügung haben, sind nicht verpflichtet, GEZ-Gebühren zu zahlen. Aber auch wenn Sie ausgezogen sind, können Sie eine Befreiung erreichen.

  1. Zuerst müssen Sie einen Antrag für Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht ausfüllen. Sie können diesen online ausfüllen.
  2. Sie sollten den Antrag unbedingt rechtzeitig ausfüllen und abschicken, weil er nicht rückwirkend wirkt.
  3. Außerdem gilt der Antrag erst für den nächsten Monat, daher ist ein Antrag auf Befreiung unbedingt vor oder zumindest gleichzeitig mit Anmeldung der Rundfunkgeräte zu stellen.
  4. Sollten Sie einen Vorsorgeantrag stellen, so beachten Sie, dass Sie dies im Antrag ankreuzen.

So klappt eine Befreiung für Studenten

Studenten, die noch zu Hause wohnen und weniger als 281€ im Monat zur Verfügung haben, sind nicht verpflichtet, GEZ-Gebühren zu zahlen. Aber auch wenn Sie ausgezogen sind, können Sie eine Befreiung erreichen.

  1. Zuerst müssen Sie einen Antrag für Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht ausfüllen. Sie können diesen online ausfüllen.
  2. Sie sollten den Antrag unbedingt rechtzeitig ausfüllen und abschicken, weil er nicht rückwirkend wirkt.
  3. Außerdem gilt der Antrag erst für den nächsten Monat, daher ist ein Antrag auf Befreiung unbedingt vor oder zumindest gleichzeitig mit Anmeldung der Rundfunkgeräte zu stellen.
  4. Sollten Sie einen Vorsorgeantrag stellen, so beachten Sie, dass Sie dies im Antrag ankreuzen.

Folgende Kriterien führen für Studenten relativ sicher zu einer Befreiung:

  1. Werden Sie finanziell von einer Behörde unterstützt, so entfallen die GEZ-Gebühren für Sie. Dazu zählen Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder auch eine Grundsicherung im Alter. Nähere Informationen zu dieser Voraussetzung sind im Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz festgehalten. Für eine GEZ-Befreiung benötigen Sie den Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt.
  2. Sollten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, so senden Sie den Bewilligungsbescheid über diese mit Ihrem Antrag an die GEZ und Ihnen wird die Gebühr erlassen.
  3. Eventuell erhalten Sie Ausbildungsgeld. Dann senden Sie der GEZ-Zentrale den Bewilligungsbescheid über diese Hilfe.
  4. Falls Sie im Sinne des §27 e BVG (Bundesversorgungsgesetz) fallen, so müssen Sie die Feststellung Sonderfürsorgeberechtigter an die Rundfunkanstalt schicken und Sie werden eine Befreiung erreichen.
  5. Im Falle eines Aufenthaltes in einer stationären Einrichtung (Näheres in §45 Sozialgesetzbuch) entfallen die Gebühren. Vorzulegen ist hier der Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB VIII.

Befreiung aufgrund einer körperlichen Behinderung

  1. Es ist auch möglich, wegen einer Behinderung von den GEZ-Gebühren befreit zu werden. Sollten Sie an einer Sehbehinderung leiden, die allein 60% der Gesamtbehinderung ausmacht, so fallen keine Gebühren an.
  2. Genauso verhält es sich ebenfalls mit einer Hörschädigung, wenn diese nicht mit Hörhilfen auszugleichen ist.
  3. Auch wenn der Grad einer Behinderung von 80% erreicht wird, sind keine Gebühren mehr zu zahlen.
  4. Für die Befreiung müssen Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit RF-Markenzeichen vorlegen.
  1. Werden Sie finanziell von einer Behörde unterstützt, so entfallen die GEZ-Gebühren für Sie. Dazu zählen Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder auch eine Grundsicherung im Alter. Nähere Informationen zu dieser Voraussetzung sind im Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz festgehalten. Für eine GEZ-Befreiung benötigen Sie den Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt.
  2. Sollten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, so senden Sie den Bewilligungsbescheid über diese mit Ihrem Antrag an die GEZ und Ihnen wird die Gebühr erlassen.
  3. Eventuell erhalten Sie Ausbildungsgeld. Dann senden Sie der GEZ-Zentrale den Bewilligungsbescheid über diese Hilfe.
  4. Falls Sie im Sinne des §27 e BVG (Bundesversorgungsgesetz) fallen, so müssen Sie die Feststellung Sonderfürsorgeberechtigter an die Rundfunkanstalt schicken und Sie werden eine Befreiung erreichen.
  5. Im Falle eines Aufenthaltes in einer stationären Einrichtung (Näheres in §45 Sozialgesetzbuch) entfallen die Gebühren. Vorzulegen ist hier der Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB VIII.

Befreiung aufgrund einer körperlichen Behinderung

  1. Es ist auch möglich, wegen einer Behinderung von den GEZ-Gebühren befreit zu werden. Sollten Sie an einer Sehbehinderung leiden, die allein 60% der Gesamtbehinderung ausmacht, so fallen keine Gebühren an.
  2. Genauso verhält es sich ebenfalls mit einer Hörschädigung, wenn diese nicht mit Hörhilfen auszugleichen ist.
  3. Auch wenn der Grad einer Behinderung von 80% erreicht wird, sind keine Gebühren mehr zu zahlen.
  4. Für die Befreiung müssen Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit RF-Markenzeichen vorlegen.

GEZ Befreiung dank BAföG

  1. Wenn Sie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sind (also BAföG beziehen), so müssen Sie keine GEZ-Gebühren zahlen.
  2. Mit dem Antrag auf Befreiung ist der BAföG-Bescheid vorzulegen.
  3. Bei einigen BAföG-Ämtern bekommen Sie schon mit dem Bescheid ein Dokument, das Sie bei der Gebührenzentrale vorlegen können und so von den Gebühren befreit werden.

Was außerdem noch beachtet werden sollte

  • Kopien, die nicht amtlich beglaubigt sind, reichen nur aus, wenn die Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt.
  • Die Befreiung gilt nur so lange, wie Sie die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen. Entfallen diese irgendwann, so müssen Sie der GEZ das mitteilen.
  • Sollten Sie die Teilnehmernummer bei der GEZ suchen, insofern Sie bereits gemeldet sind, so finden Sie diese auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug oder der Einzahlungsquittung.
  • Ihre Befreiungsvoraussetzung müssen Sie nicht groß erklären. Kreuzen Sie einfach das zutreffende Feld an und legen Sie den benötigten Bescheid dazu.
  • Sollten Sie Originale mitschicken, so müssen Sie im Antrag "Original" ankreuzen, da sonst eine Vernichtung dessen nicht auszuschließen ist.
  • Handelt es sich um Dokumente mit dem Aufdruck "Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ", so werden diese nicht mehr zurückgesandt, sie verbleiben bei der GEZ.
  • Diese Unterlagen sind nicht vorzulegen und führen zu keiner Befreiung: Bescheid über die Rente, auch nicht einen solchen wegen Erwerbsunfähigkeit, Bescheid für Wohngeld, Pflegegeld (nach allen Pflegestufen, andere Einkommensnachweise, Mietvertrag oder persönliche Kontoauszüge.
  • Unbedingt müssen Sie am Ende den Antrag mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen. Daher ist eine Übersendung auch nur per Post und nicht per E-Mail oder Fax möglich.
  • An diese Adresse ist der Antrag zu senden: GEZ, 50656 Köln.
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