Was Sie benötigen
- Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht incl. Fragebogen
- Ihre Kundennummer bei der GEZ
- gültigen Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt oder
- über Grundsicherung
- oder über Arbeitslosen- und Sozialgeld
- oder über Schwerbehinderung "RF"
- oder über Hilfe zur Pflege oder Pflegegeld
- oder über Barleistungen an Bewohner von Heimen und ähnlichen Einrichtungen
- eventuell SGB (Sozialgesetzbuch) und/oder BVG (Bundesversorgungsgesetz)
GEZ-Befreiung - das ist generell zu berücksichtigen
In jedem Fall müssen Sie als Rentner einen Antrag bei der GEZ stellen, um die eventuelle Befreiung zu erwirken. Automatisch erfolgt sie nicht.
- Dem Antrag müssen Sie den aktuellen Bewilligungsbescheid der ausstellenden Behörde im Original oder als beglaubigte Kopie beifügen bzw. vorlegen. Sie können sich auch von dieser Behörde eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ ausstellen lassen. Originaldokumente müssen Sie unbedingt als "Original" kennzeichnen, damit Sie sie zurückbekommen. Sind es keine Dokumente, verbleiben sie bei der GEZ. Den Antrag auf GEZ-Befreiung schicken Sie an folgende Adresse: GEZ, 50656 Köln.
- Beachten Sie auch, dass Sie bei einem eventuellen Umzug die GEZ-Befreiung erneut beantragen müssen, und vermerken Sie unbedingt sowohl die neue als auch die alte Anschrift (unter der Teilnehmernummer).
- Ihr Antrag muss das Datum und Ihre Unterschrift tragen. Deshalb ist es auch nicht möglich, ihn per Fax oder E-Mail einzureichen. Sie können ihn lediglich online ausfüllen, ausdrucken und dann verschicken.
- Folgende Dokumente sind nicht mehr vorzulegen: Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid über Pflegegeld der Krankenkasse, sonstige Einkommensnachweise, Mietvertrag und Kontoauszüge.
Vergünstigungen für Rentner nutzen
- Wenn Sie Rentner sind und Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, können Sie eine GEZ-Befreiung erhalten. Voraussetzung: Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch (3. Kap. SGB XII ab §§27) oder Bundesversorgungsgesetz (BVG §27) und ein entsprechender gültiger Bescheid darüber.
- Eine GEZ-Befreiung kann auch erfolgen, wenn Sie Grundsicherung zur Rente erhalten (4. Kap. SGB XII, §§41-46) und einen dementsprechenden Bewilligungsbescheid bekommen haben.
- Wenn Ihnen als Rentner z. B. Wohngeld und Leistungen für Heizung (SGB II, §22 bzw. §28) gewährt werden, können Sie ebenfalls einen Antrag auf GEZ-Befreiung stellen. Der Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld ist vorzulegen.
- Rentner mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis, der den Zusatz "RF" trägt, können die GEZ-Befreiung beantragen. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises und das Original vom Bescheid über die Zuerkennung der "RF"-Einstufung gelten ebenfalls. Das gilt für blinde und dauerhaft sehbehinderte Personen ebenso wie für gehörlose und Menschen mit sehr stark eingeschränktem Hörvermögen. Personen, die dauerhaft einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 % und mehr besitzen und im Schwerbehindertenausweis den Zusatz "RF" zu stehen haben, können auch die GEZ-Befreiung beantragen.
- Beziehen Sie als Rentner Hilfe zur Pflege (lt. 7. Kap. SGB XII, §§ 61-66 oder nach § 26c zur Kriegsopferfürsorge), erfüllen Sie ebenfalls die Voraussetzungen zur Bewilligung der GEZ-Befreiung.
- Für Rentner, die in einem Pflege-, Seniorenheim oder einer anderen Einrichtung leben und dafür mit entsprechenden Barbeträgen unterstützt werden, kann auch die GEZ-Befreiung beantragt werden.
- Rentner, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen, können bei Vorlage des entsprechenden Bewilligungsbescheides ebenfalls die GEZ-Befreiung beantragen.
Dann ist die GEZ-Befreiung nicht möglich
- Nur aufgrund der Tatsache, dass Sie als Rentner eine sehr niedrige Rente erhalten und generell ein sehr geringes Einkommen haben, wird Ihnen keine Befreiung von den Rundfunkgebühren gewährt (Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 in der Fassung der Änderung im RGebStV vom 01.04.2005).
- Eine Befreiung von der GEZ wird Ihnen als Rentner ebenfalls nicht erteilt, wenn die von Ihnen vorzulegenden Bescheide abgelaufen bzw. nicht mehr aktuell sind oder nicht die geforderten Voraussetzungen beinhalten.
- Einfache Kopien der Dokumente gelten als Nachweise bei der GEZ nicht. Sie müssen von der ausstellenden Behörde bestätigt sein oder direkt zur Vorlage bei der GEZ ausgestellt worden sein.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?