Was Sie benötigen
- Businessplan
Wer im Moment arbeitslos ist und noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen hat, der kann beim Arbeitsamt eine Förderung beantragen, wenn er sich selbstständig machen möchte.
Eine Förderung für ein Kleingewerbe stellen
Damit Sie eine Förderung beim Arbeitsamt - den sogenannten Existenzgründungszuschuss - beantragen können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen am Tag der Beantragung arbeitslos sein und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzen. Dieser Anspruch muss noch mindestens 90 Tage dauern.
- Sie müssen nachweisen können, dass Ihre Geschäftsidee Hand und Fuß hat und Sie mit Ihren Einnahmen überleben können.
- Um dies belegen zu können, müssen Sie einen Businessplan erstellen. In diesem sind nicht nur die erwarteten Umsätze aufzuführen, es sind ebenfalls alle Fix- und variablen Kosten aufzuführen.
- Dieser Businessplan muss von einer sachkundigen Stelle geprüft und abgezeichnet werden. Eine sachkundige Stelle ist zum Beispiel ein Steuerberater oder die IHK.
Den Antrag beim Arbeitsamt abgeben
- Vereinbaren Sie mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vom Arbeitsamt einen persönlichen Gesprächstermin. Ohne vorausgegangenem Beratungsgespräch wird keine Förderung genehmigt.
- In diesem Gespräch erhalten Sie auch alle erforderlichen Unterlagen, die Sie für das Beantragen des Existenzgründungszuschusses ausfüllen müssen.
- Mit diesen Unterlagen zusammen geben Sie den Businessplan ab.
Wie die Förderung durch das Arbeitsamt aussieht
Die Auszahlung des Existenzgründungszuschusses für ein Kleingewerbe sieht wie folgt aus:
- In den ersten neun Monaten erhalten Sie das bisherige Arbeitslosengeld plus 300 Euro für die Sozialversicherung.
- Nach diesen neun Monaten können Sie noch mal für sechs Monate einen Existenzgründungszuschuss beantragen. Dieser umfasst die 300 Euro für die Sozialversicherung und muss rechtzeitig beantragt werden. Allerdings müssen Sie für diesen zweiten Teil der Förderung Ihre bisherigen Umsätze darlegen, damit das Arbeitsamt prüfen kann, ob anschließend ein selbstständiges Weiterführen vom Kleingewerbe möglich ist.
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