Wann sind die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld erfüllt?
- Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nach § 142 SGB III einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Im Gesetz wird dieses die Anwartschaftszeit genannt.
- Zwingende Voraussetzung für den Bezug des Arbeitslosengeldes ist gem. § 16 SGB III, dass der Arbeitnehmer arbeitslos ist. Zwingende Voraussetzung für den Bezug des Arbeitslosengeldes ist gem. § 16 SGB III, dass der Arbeitnehmer arbeitslos ist. Darüber hinaus muss er eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen und sich bei der Arbeitsagentur persönlich arbeitslos gemeldet haben, so der Gesetzestext in § 16 SGB III. Wenn diese drei Voraussetzungen und die Anwartschaftszeit erfüllt sind, dann bekommt der Antragsteller sein Arbeitslosengeld.
- Nach § 138 SGB III muss der Arbeitslose sowohl Eigenbemühungen nachweisen, als auch den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. Tut er dieses nicht, dann kann die Arbeitslosengeldleistung wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden.
Wichtig - persönliche Arbeitslosmeldung bei der Antragstellung
- Der Arbeitslose muss sich gem. § 141 SGB III bei der Arbeitsagentur persönlich arbeitslos melden, und zwar unverzüglich nach Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss der Arbeitnehmer sich drei Monate vor Auslaufen des Vertrages bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.
- Wer dieses nicht macht, kann wegen eines Meldeversäumnisses eine Sperrzeit bekommen. Zur persönlichen Meldung bei der Arbeitsagentur müssen Sie Ihren Personalausweis und die Kündigung mitnehmen. Der für Sie zuständige Mitarbeiter nimmt dann die Arbeitslosmeldung auf und gibt Ihnen den Antrag auf Arbeitslosengeld mit.
- Diesen Antrag müssen Sie ausfüllen und eine Lohnbescheinigung Ihres ehemaligen Arbeitgebers besorgen und beifügen. Darüber hinaus bekommen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler genannt. Mit der Arbeitslosmeldung verpflichtet sich der Antragsteller, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und neben den Eigenbemühungen auch die Vermittlungstätigkeiten der Arbeitsagentur zu erfüllen.
Arbeitslosengeld bekommen Antragsteller im Nachhinein
- Sind die Antragsunterlagen beim Arbeitsamt eingegangen, dann entscheidet die Behörde, ob, wann und in welcher Höhe Sie Arbeitslosengeld bekommen. Grundsätzlich wird das Arbeitslosengeld im Nachhinein gezahlt. Stellen Sie den Antrag z.B. am 04.05.2013, dann bekommen Sie die erste Leistung am 31.05.2013 auf Ihr Konto überwiesen.
- Bitte bedenken Sie, dass die Leistung von der Arbeitsagentur natürlich nur rechtzeitig überwiesen werden kann, wenn Sie alle nötigen Unterlagen bei der Arbeitsagentur abgegeben haben. Arbeitslosengeld wird immer nur nach Antragstellung bei der Behörde gezahlt. Ab dem Tag der Antragstellung haben Sie dann Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsagentur. Sind Sie zum Beispiel am 01. Juni arbeitslos und stellen den Antrag aber erst am 06. Juni, so bekommen Sie erst ab dem 06. Juni Geldleistungen.
- Daher ist es ratsam, sofort am nächsten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit den Antrag zu stellen. Erst wenn alle Unterlagen vorhanden und alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann wird die Leistung der Arbeitsagentur überwiesen.
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